Fotolaborant

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Der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Fotolaboranten liegt bei technischen Aufgaben der Bereiche Fotografie sowie Foto- und Medientechnik. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise das Erstellen, das Bearbeiten und das Gestalten von digitalen und analogen Bildern und fotografischen Produkten.

Im Rahmen der technischen Fotografie liegen die Tätigkeiten eines Fotolaboranten unter anderem beim Erstellen von Verkleinerungen oder Vergrößerungen, von Reproduktionen und von Bildmontagen. Auch das Retuschieren und Restaurieren von Bildern zählt zu seinen Aufgaben. Aufgrund der steten Weiterentwicklung der digitalen Technik werden die Aufgaben eines Fotolaboranten zunehmend am Computer durchgeführt.

Ein weiteres Aufgabenfeld eines Fotolaboranten ist die chemische Analyse von fotografischen Lösungen und Bädern. Analysiert werden hier beispielsweise die Lichtempfindlichkeit fotografischer Materialien oder das Entwicklungsverhalten von Filmen.

Beschäftigt werden Fotolaboranten beispielsweise im öffentlichen Dienst, in Forschungseinrichtungen oder der Wirtschaft. Hier liegen die Aufgaben eines Fotolaboranten unter anderem beim Erstellen von Sonderentwicklungen, Mikrofilmen oder Mikroskopaufnahmen. Diese Aufgaben werden häufig noch handwerklich durchgeführt (beispielsweise bei speziellem Licht oder im Dunkeln). Weitere Aufgaben liegen in der Reproduktionsfotografie; reproduziert werden beispielsweise Kartografien oder Zeichnungen.
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für Fotolaboranten finden sich in Filmkopierwerken oder fototechnischen Kopieranstalten. Hier liegen die Aufgaben beispielsweise beim Überwachen von Entwicklungs- und Kopierprozessen sowie von chemischen Bädern. In Filmkopierwerken fällt einem Fotolaboranten unter anderem die Tätigkeit des Filmlichtbestimmers zu: Der Filmlichtbestimmer kontrolliert beispielsweise Farbe und Helligkeit von Filmszenen mit der Absicht, eine bestimmte szenische Atmosphäre hervorzurufen.

Ausbildung zum Fotolaborant

In Deutschland ist der Fotolaborant ein Ausbildungsberuf, der staatlich anerkannt ist. Die Ausbildungsdauer erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Ausbildung zum Fotolaboranten unterliegt dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Angeboten wird die duale Ausbildung in Industrie und Handwerk.

Im Laufe der Ausbildung zum Fotolaboranten müssen eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung abgelegt werden. Beide Prüfungen bestehen jeweils aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Während im Rahmen des praktischen Teils in der Abschlussprüfung eine Arbeitsprobe zu erstellen ist, erstreckt sich der schriftliche Teil über die Bereiche Technische Mathematik, Technologie und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Möglich ist nach erfolgreicher Ausbildung zum Fotolaboranten eine weitergehende Ausbildung zum Fotomedienlaboranten. Interessenten können direkt in das zweite Lehrjahr einsteigen. Weitere Spezialisierungsberufe sind beispielsweise der Film- oder Farblaborant oder der Laborant in der Sensitometrie.