Notarfachangestellter

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Auch kaufmännische und organisatorische Arbeiten werden von einem Notarfachangestellten übernommen. Zu den notariellen Dienstleistungen zählt beispielsweise das Beurkunden von Rechtsgeschäften. Bereiche, in denen häufig notarielle Dienste in Anspruch genommen werden, sind beispielsweise der Haus- oder Wohnungskauf, das Abschließen von Eheverträgen und das Erstellen von Testamenten oder das Ausstellen von Vorsorgevollmachten. In diesem Rahmen liegen Tätigkeiten des Notarfachangestellten unter anderem darin, Beurkundungsaufträge anzunehmen und Vorgespräche mit den beteiligten Parteien zu führen. Des Weiteren bereitet ein Notarfachangestellter Entwürfe von Urkunden und Schriftstücke vor. Im Bezug auf Handels- oder Grundstücksregisterangelegenheiten übernehmen Notarfachangestellte einen großen Teil der Korrespondenz mit Mandanten und Gerichten.

Ein Notarfachangestellter ist vor allem in Notariaten beschäftigt. Ein weiterer Bereich, in dem ein Notarfachangestellter in der Praxis beschäftigt wird, ist die Rechtsanwaltskanzlei, die mit einem Notariat kombiniert ist.

Die Ausbildung zum Notarfachangestellten:

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Beruf des Notarfachangestellten bundesweit ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Ausbildungsangebote finden sich im Rechtswesen. Rechtlich gibt es keine Vorschriften zu einem bestimmten Schulabschluss, der vor Beginn einer Ausbildung nachgewiesen werden muss. Die duale Ausbildung, die ein künftiger Notarfachangestellter absolviert, findet sowohl in einem ausbildenden Betrieb als auch in einer berufsbildenden Schule statt. Zu den Inhalten, die einem Auszubildenden während des ersten Ausbildungsjahres übermittelt werden, zählt das Auffinden und Ablegen von Akten und Schriftstücken, das Überwachen von Terminen und das Empfangen von Besuchern. Außerdem lernt der Auszubildende in der Theorie verschiedene Zweige der Gerichtsbarkeit kennen und erfährt die Aufgaben von Gerichten wie dem Registergericht, dem Nachlassgericht oder dem Grundbuchamt.

Während des zweiten Ausbildungsjahres lernt ein künftiger Notarfachangestellter unter anderem das Erstellen von Kostenrechnungen und das Beachten wichtiger Punkte beim Beglaubigen von Abschriften. Außerdem erfährt der Auszubildende die Bedeutungen von Registern und dem bürgerlichen Recht. Während des dritten Ausbildungsjahres wird dann unter anderem vermittelt, wie verschiedene Vertragsentwürfe zu erstellen sind und worum es sich bei Erbfolge und Erbschein handelt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist unter anderem das erfolgreiche Absolvieren einer Zwischenprüfung. Die Abschlussprüfung umfasst schließlich einen mündlichen und einen schriftlichen Teil.