Werkzeugmacher

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Werkzeugmacher oder auch Werkzeugmechaniker ist laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein anerkannter Ausbildungsberuf in Deutschland. Werkzeugmacher stellen Spritguss-, Stanz-, Umform- und Druckwerkzeuge her, fertigen Präge- und Pressformen oder auch chirurgische Instrumente. Sie kommen vor allem in Werkzeugbaubetrieben, Werkzeugmaschinenbau oder Unternehmen, die medizintechnische Geräte herstellen, zum Einsatz. Die Ausbildung zum Werkzeugmacher dauert insgesamt dreieinhalb Jahre und ist als duale (schulisch und betrieblich) sowie als schulische Ausbildung möglich.

Für die Ausbildung ist kein bestimmter Schulabschluss notwendig, ein mittlerer Bildungsabschluss ist jedoch von Vorteil bei der Bewerbung. Wichtige Schulfächer sind beispielsweise Physik, Mathematik und Werken/Technik. Angehende Auszubildende sollten handwerkliches Geschick und ein gewisses technisches Verständnis besitzen.

Während der Ausbildung erwerben die Auszubildenden zum Beispiel Fachkenntnisse über bestimmte Werkstoffe, Rohmaterialgewinnung, Bearbeitungstechniken, Herstellungsverfahren sowie zum Umwelt- und Arbeitsschutz. Die Ausbildung zum Werkzeugmacher endet mit einer Abschlussprüfung, die eine schriftliche und praktische Prüfung beinhaltet. Nach einem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung ist die Ausbildung beendet.

Nach der abgeschlossenen Ausbildung zum Werkzeugmacher sind verschiedene aufbauende Ausbildungen möglich. Dazu zählt der Erwerb des Meisters im Bereich Werkzeugtechnik oder eine Weiterbildung zum Techniker. Personen mit Zugangsberechtigung für Hochschulen sollten auch ein ergänzendes Studium in Betracht ziehen.