Beamtenberufe erfreuen sich bei vielen Schulabgängern inzwischen immer größerer Beliebtheit. Wirklich verwunderlich ist das angesichts der wirtschaftlichen Situation nicht, denn neben der Anstellung auf Lebenszeit lockt auch die soziale Absicherung während der aktiven Dienstzeit. Einen zusätzlichen Reiz bieten außerdem die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder, die im öffentlichen Dienst möglich sind.
Die Mindestanforderungen an die Auszubildenden sind im so genannten Laufbahnrecht geregelt. In diesem wird festgelegt, dass es für gleiche Laufbahnen auch Ausbildungen in vergleichbarer Weise gibt. Der im Laufbahnrecht wohl wichtigste Kernpunkt ist die hohe Bedeutung der fachlichen Kenntnisse bei Beamtinnen und Beamten. Das Niveau der Ausbildung ist deshalb im öffentlichen Dienst sehr hoch und nicht durch politische und wirtschaftliche Einflüsse geprägt.
Als Beamtenanwärter wird man bereits bestimmten Laufbahnen sowie Laufbahngruppen zugeordnet. Laufbahngruppen zeigen an, welches Bildungsniveau notwendig ist, während Laufbahnen die Tätigkeit genauer umschreiben. Bei den Laufbahngruppen unterscheidet man in einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die Laufbahn selbst legt dann fest, welche Ausbildung erfolgt (z. B. bei einer Finanzbehörde).
Entsprechend der Laufbahngruppe sind für die Auszubildenden unterschiedliche Vorbildungen notwendig.
So ist für den einfachen Dienst mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. Beamtenanwärter im mittleren Dienst müssen mindestens einen Realschulabschluss oder aber einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung nachweisen können. Für Auszubildende im gehobenen Dienst ist eine Schulbildung notwendig, die zum Hochschulstudium berechtigt, während der höhere Dienst ein mindestens dreijähriges Studium an einer Hochschule, welches mit einer Prüfung abgeschlossen wurde, erfordert. Für alle Laufbahngruppen gilt jedoch, dass auch vergleichbare anerkannte Abschlüsse eine Voraussetzung für die Berufung zum Beamtenanwärter darstellen.
Für Beamtenanwärter im Dienst des Bundes gelten nach wie vor alle vier Laufbahngruppen. Im gehobenen und höheren Dienst werden mittlerweile aber auch Bachelor-Abschlüsse (gehobener Dienst) sowie Master-Abschlüsse (höherer Dienst) anerkannt. Dadurch werden Fachhochschulabschlüsse den Universitätsabschlüssen gleichgestellt.
Auf Länderebene haben sich die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf ein gemeinsames Laufbahnmodell mit nur noch zwei Laufbahngruppen geeinigt. In Laufbahngruppe 1 werden einfacher und mittlerer Dienst, in Laufbahngruppe 2 gehobener und höherer Dienst zusammengefasst.
Anwärter auf den Beamtenstatus sind nach Beamtenrecht „Beamter/ Beamtin auf Widerruf“. Ausbildungen im einfachen Dienst dauern in der Regel 6 Monate, im mittleren Dienst dauern sie 2 Jahre, im gehobenen Dienst 3 Jahre und im höheren Dienst mindestens 2 Jahre. Sie müssen sich nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung dann noch in einer Probezeit als „Beamter/ Beamtin auf Probe“ bewähren. Diese Probezeit richtet sich nach der Laufbahngruppe und liegt zwischen ein und drei Jahren. Im Anschluss an die Probezeit erfolgt dann die Ernennung zu „Beamter/ Beamtin auf Lebenszeit“.
Die Auszubildenden befinden sich im so genannten Vorbereitungsdienst, der sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil gliedert. Alle theoretischen Kenntnisse werden in einer Berufsschule vermittelt, die praktischen Kenntnisse erlernen Beamtenanwärter in der dem Ausbildungsberuf entsprechenden Verwaltung oder Behörde.