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Das Berufsbild eines Feuerwehrmannes
Prinzipiell zählen zu den Aufgabenfeldern des Berufsfeuerwehrmannes neben dem Brandschutz bzw. der Einsatzarbeit bei Bränden in der Natur oder in Gebäuden auch das Sichern von Unfallstellen und das Bergen von Menschen und Tieren. Ein weiterer großer Sektor ist der Zivil- und Katastrophenschutz, der wie alle Aufgabenbereiche in der bundesweit einheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschrift festgelegt wird.
Egal ob bei Überschwemmungen, Erdrutschen, Stürmen oder dem Austritt von Gefahrenstoffen, Pflicht der Feuerwehr ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu wahren und Menschen in Notsituationen Hilfe zu leisten.
Angestellte der Berufsfeuer sind Beamte des mittleren, gehobenen oder höheren feuertechnischen Dienstes. Je nach Wahl der Laufbahn unterscheidet sich die genauen Tätigkeitsfelder stark und es eröffnet sich ein großes Spektrum an Jobs z.B. im Außendienst, in Führungspositionen, im Management oder auch im Finanzwesen der Feuerwehr.
Regelung der Ausbildung
Die Ausbildung der Feuerwehrleute ist bundeseinheitlich durch die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 geregelt und ist laut dieser Vorschrift für die Berufsfeuerwehr, die Freiwillige Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr und Werksfeuerwehr inhaltlich gleich. Der genaue Ablauf der Ausbildung wird durch die „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppen 1.2 (analog 2.1 und 2.2) des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen“ (VAP1.2-FEU NRW) festgelegt, wobei es kleine Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt und manche Ausbildungsabschnitte zentral (bundeseinheitlich), andere wiederum dezentral durchgeführt werden.
Der exakte Ausbildungsverlauf hängt von der Laufbahngruppe ab. Es gelten zudem folgende Voraussetzungen für die Einstellung:
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand (mittlerer Dienst)
- Naturwissenschaftliches Fachhochschulstudium oder Gleichwertiges (gehobener Dienst)
- Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Masterstudium oder Fachhochschulstudium in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst relevantem Studienfach (höherer Dienst)
- Max. 40 Jahre und 6 Monate am Tag der Einstellung (35 für den höheren Dienst)
- PKW – Führerschein (Klasse B)
- Deutsche Staatangehörigkeit (oder die eines EU-Mitgliedstaates)
- Gute körperliche und geistige Belastbarkeit
- Bestehen des theoretischen und des körperlichen Eignungstests (wird für den mittleren Dienst nicht benötigt)
Mittlerer Dienst – Ausbildung zum/r Brandmeisteranwärter/-in
Verlauf der Ausbildung
- Feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang
- Ausbildung zum Rettungssanitäter
- Feuerwehrtechnische Aufbau- und Zusatzausbildung
- Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum
- Vorbereitungslehrgang
Gesamtdauer der Ausbildung: 18 Monate
Abschluss der Ausbildung: Laufbahnprüfung (3-tägige mündliche und praktische Prüfung)
Gehobener Dienst – Ausbildung zum/r Brandoberinspektoranwärter/-in
Verlauf der Ausbildung
- Feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang
- Ausbildung zum Rettungssanitäter
- Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum
- Gruppenführerlehrgang und -praktikum
- Lehrgänge zu wissenschaftlichen Grundlagen, BWL, Menschenführung, Verwaltung und Einsatzrecht
- Zugführerlehrgang und -praktikum (inkl. Prüfung)
- Verbandsführer – Lehrgang
Gesamtdauer der Ausbildung: 24 Monate
Abschluss der Ausbildung: Laufbahnprüfung (3-tägige mündliche und praktische Prüfung)
Höherer Dienst – Ausbildung zum/r Brandreferendar/-in
Verlauf der Ausbildung
- Feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgänge mit abschließendem Kompetenzangleichungskurs
- Ausbildungsmodul: taktische Führung (I+II) – mit anschließendem Einsatzdienst als Gruppenführer/in (I) sowie Zug- und Verbandsführer/in
- Ausbildungs- und Praxismodul: Personal- und Sozialkompetenz, gruppendynamische Prozesse, Projektmanagement
- Ausbildungs- und Praxismodul: Recht und Management
- Ausbildungs- und Praxismodul: strategische Leitung und Führung
- Vertiefungsphase mit Wahlmodul
Gesamtdauer der Ausbildung: 24 Monate
Abschluss der Ausbildung: Laufbahnprüfung (1-tägige theoretische und praktische Prüfung)
Ausblick nach der Ausbildung
Zunächst beginnt die 3-jährige Probezeit mit einem Beamtenverhältnis auf Probe, ehe der Übergang in das Beamtenverhältnis auf Lebzeit folgt.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Da die Tätigkeitsfelder der Feuerwehr sehr breit gestreut sind, bieten sich unzählige Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Spezialisierung. Je nach lokalen Gegebenheiten gibt es auch oft Spezialeinheiten, die sich beispielsweise auf Wasserrettung, Krisenintervention oder Höhenrettung fokussieren.
Lesenswert:
- Zum Feuerwehr Testraining
- Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
- Berufsfeuerwehr Ausbildung – 12 Dinge die man wissen sollte
- Feuerwehrmann – Gehalt und Ausbildung