Berufsrechtschutzversicherung abschließen – in diesen Fällen lohnt es sich

hammer, libra, dish
© Photo by succo

Bei einem Rechtsstreit ist es in der Regel notwendig, einen Rechtsanwalt mit der Wahrung der Interessen zu beauftragen. Bei einigen Rechtsstreitigkeiten ist dies sogar Vorschrift, es herrscht ein sogenannter Anwaltzwang.

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind in der Gebührenordnung festgelegt. Sie orientieren sich an dem sogenannten Streitwert. Geht es in dem Erfahrung nicht um die Zahlung von Geld, legt das Gericht einen Streitwert fest.

Die Kosten für die Unterstützung durch einen Anwalt können schnell vierstellige Summen erreichen. Dies ist vor allem für Durchschnittsverdiener häufig ein tiefer Einschnitt in die Finanzen. Abhilfe schafft der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Diese übernimmt die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in voller Höhe. Sollte eine Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart worden sein, wird diese abgezogen. Und es gibt noch eine weitere Voraussetzung für die Leistung der Versicherung: Es muss eine Aussicht auf Erfolg bestehen. Dies wird von der Rechtsschutzversicherung vorab geprüft. So soll verhindert werden, dass der Versicherte nicht erfolglose Klagen anstrebt und die Versicherung mit den Kosten belastet.

Verschiedene Formen der Rechtschutzversicherung

Es gibt nicht die eine Rechtschutzversicherung, die für alle Fälle eintritt. Einige Versicherer bieten Pakete an, in denen verschiedene Varianten des Rechtsschutzes enthalten sind. Alternativ ist es möglich, für die verschiedenen Eventualitäten eigene Versicherungen abzuschließen. Dies ist günstiger als ein Versicherungspaket und empfehlenswert für Versicherte, die spezielle Bedürfnisse oder Anforderungen an ihre Rechtschutzversicherung haben. So ist in den Paketangeboten beispielsweise häufig Mieterrechtschutz enthalten, den Eigentümer gar nicht benötigen. Eine Berufsrechtschutzversicherung fehlt hingegen häufig in den Paketen. Diese Form der Rechtschutzversicherung ist für den Fall notwendig, dass es zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommt. Auch für Freiberufler und Selbstständige kann diese Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen lohnenswert sein. Näheres finden Interessenten in den Versicherungsbedingungen, die sich in bestimmten Punkten unterscheiden können.

Das kann die Berufsrechtschutzversicherung

Die Leistungen der Berufsrechtschutzversicherung decken im Wesentlichen die verschiedenen möglichen Formen der Auseinandersetzung ab, die ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber haben kann. Dazu gehören beispielsweise unberechtigte Abmahnungen, sozialbedingte Kündigungen oder Auseinandersetzungen mit Kollegen, auf die der Arbeitgeber nicht reagiert.

Ein Beispiel wäre das Mobbing. Auch Schadenersatzforderungen oder soziale Aspekte, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen möchte, können vor Gericht erstritten werden. Oftmals wird die Berufsrechtsschutzversicherung in Einheit mit dem Privatrechtschutz angeboten. Damit bekommt der Arbeitnehmer eine umfassende Absicherung für den privaten und den beruflichen Bereich.

In diesen Fällen ist eine Berufsrechtschutzversicherung empfehlenswert

Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber sind leider häufiger, als dies im Allgemeinen bekannt ist. Nichtselbstständige Arbeitnehmer sollten die Versicherung vor allem dann abschließen, wenn sie in größeren Unternehmen arbeiten und bekannt ist, dass es häufig zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommt.

Auch die Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften, die etwa die Arbeitszeiten und das Urlaubsgesetz betreffen, können mit einer Berufsrechtschutzversicherung gebrochen werden. Stehen Kündigungen an, ohne dass der Betrieb geschlossen wird, kann ein Rechtsanwalt bei der Klage helfen. Interessenten haben die Möglichkeit, den Rechtsschutz online abzuschließen. Dies ist nicht nur einfach und bequem: Die Konditionen sind häufig günstiger, als wenn die Versicherung in einer Niederlassung mit individueller Beratung abgeschlossen wird. Alle Details zum Versicherungsvertrag sind beim Onlineabschluss gut aufbereitet. Zudem ist es möglich, eine telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlicher Abschluss der Versicherung ist nicht erforderlich

Es ist nicht erforderlich, dass jeder Arbeitnehmer eine Berufsrechtschutzversicherung abschließt. Wer beispielsweise in einem Unternehmen arbeitet, das weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt, unterliegt nicht dem Kündigungsschutzgesetz. Dieses gilt nur für größere Betriebe. Somit kann der Arbeitgeber quasi jederzeit die Kündigung aussprechen. Nach langer Betriebszugehörigkeit ist es unter Umständen möglich, eine Abfindung zu vereinbaren. Aber selbst darauf besteht kein Rechtsanspruch. Anders als bei großen Unternehmen braucht es für die Kündigung keinen Grund. Der Arbeitgeber kann sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist aussprechen.

Bei größeren Unternehmen kommt es auf die Struktur an, wenn die Frage beantwortet werden soll, ob der Abschluss einer Berufsrechtschutzversicherung erforderlich ist. Wenn es häufig Probleme gibt und Mitarbeiter mit dem Chef aneinandergeraten oder wenn Gesetze nicht eingehalten werden, ist eine Berufsrechtschutzversicherung sehr hilfreich. Sie schützt auch vor Kosten, die entstehen können, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter in Regress nehmen möchte. Wichtig ist es, das Für und Wider vor dem Versicherungsabschluss genau abzuwägen.

Disclaimer: Bitte beachten Sie dass dieser Artikel ohne Gewähr ist und keine Rechtsberatung vornehmen kann.