Bestatter

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Das Berufsbild des Bestatters umfasst wesentliche Teile der Totenfürsorge. Im Mittelpunkt der Dienstleistungstätigkeit des Bestatters steht die ordnungsgemäße und würdevolle Verbringung der sterblichen Überreste von Menschen an den Bestattungsort. Neben der eigentlichen Bestattung fallen aber auch Tätigkeiten wie Bergungen, Überführungen und Aufbahrungen sowie die Beratung von Angehörigen und die Übernahme von Formalitäten bezüglich behördlicher, kirchlicher und versicherungsrechtlicher Vorgaben zum Aufgabenbereich eines Bestatters. Ferner sind etliche Bestatter neben ihrer Kernaufgabe zudem als Trauerredner und Trauerpsychologe tätig.

Die in Deutschland geltenden landesrechtlichen Bestimmungen schreiben im Todesfall Bestattungspflicht der Angehörigen, ersatzweise der öffentlichen Hand, vor. Die Gesetzgeber haben lediglich drei Möglichkeiten der Bestattung vorgesehen: Erdbestattung, Urnenbeisetzung nach Einäscherung sowie Seebestattung. Ihrer Bestattungspflicht kommen die Bestattungsverpflichteten in der Regel mit Hilfe eines frei gewählten Bestattungsunternehmenn (2012: ca. 5.200 Unternehmen in Deutschland) nach.

Der Beruf des Bestatters, wie wir ihn heute kennen, hat sich erst seit Anfang des 19. Jahrhunderts in Zuge der in Preußen 1810 eingeführten Gewerbefreiheit allmählich entwickelt. Vorher lag die Verantwortung für die Durchführung der Bestattung fast ausschließlich bei den Familienangehörigen. Die traditionelle Verbindung von moderner Bestattung und (Sarg-)Tischlerhandwerk hat in ländlichen Gebieten bis in die Gegenwart Bestand. Für die Gründung eines Bestattungsunternehmens sind zwar keine fachspezifischen Ausbildungsnachweise erforderlich, in der Praxis hat sich aber zunehmend ein geordnetes Ausbildungswesen herausgebildet. Berufsverbandliche Anstrengungen zur Qualitätssicherung haben Mitte des 20. Jahrhunderts zur Einführung des „Fachgeprüften Bestatters“ (später „Geprüfter Bestatter“) auf freiwilliger Basis geführt.

2003 wurde durch einheitliche Bestimmungen das Bestatter-Ausbildungswesen neu geordnet. Die Ausübung des Bestatter-Berufs selbst blieb aber weiterhin frei. Seit 2003 gibt es den zu den Handwerksberufen zählenden, staatlich anerkannten Lehrberuf „Bestattungsfachkraft“. Die bei Bestattungsunternehmen und Friedhofsverwaltungen sowie an regionalen Berufsschulen und dem zentralen Bundesausbildungszentrum für das Bestattungswesen im fränkischen Münnerstadt zu absolvierende Ausbildung dauert drei Jahre. Zu den Lehrinhalten gehören neben Bergungs- und Überführungskunde unter anderem das Einkleiden und Einbetten der Verstorbenen, kosmetische Behandlung, Grabtechnik, kaufmännisches Wissen und Kenntnis von bestattungs- und versicherungsrechtlichen Vorgaben. Großer Wert wird bei der Ausbildung auch auf trauerpsychologische Aspekte gelegt.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung steht der Bestattungsfachkraft die Möglichkeit offen, sich zum „Bestattermeister“ („Funeralmaster“) zu qualifizieren. Voraussetzung für den Meisterbrief ist der berufsbegleitende Besuch von Meisterschullehrgängen (18 Monaten). Daran kann sich ein 18-monatiges Studium zum Bestattungsfachwirt (IHK) anschließen.
Weiterhin können sich Bestattungsfachkräfte und andere erfahrene Bestatter in elf Monate dauernden Kursmodulen zum „Geprüften Berater“ ausbilden lassen.

Außerdem ist die (Zusatz-)Qualifikation zum auf Herrichtung und Konservierung Verstorbener spezialisierten „Geprüften Thanatopraktiker“ sowie zum auf Einäscherungstechnik spezialisierten „Geprüften Kremationstechniker“ und zum „Zertifizierten Kremationsassistenten“ möglich. Eine nach vier bis sechs Wochen zu erlangende Spezialqualifikation stellt die Zertifizierung zum regelmäßig besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzten „Bestatter im Noteinfalleinsatz“ dar.

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Weblinks zum Berufsbild des Bestatters: