Bühnenmaler und Bühnenplastiker

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Ein/e BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn entwirft und gestaltet die Kulissen für Theaterstücke, Opern, Operetten, Tanzaufführungen und Musicals. Dabei kalkuliert er oder sie auch die Kosten und organisiert und überwacht den Prozess der Herstellung des Bühnenbildes. Für die Erstellung eines aufwendigen Bühnenbilds kann dieser Prozess Wochen oder gar Monate dauern. Als BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn ist eine starke Einbindung in das Theater-Team, bestehend aus BühnenassistentInnen, RegisseurInnen, MaskenbildnerInnen, KostümbildnerInnen und SchauspielerInnen, gegeben. Eine besonders enge Zusammenarbeit erfolgt mit dem/der BühnenbildnerIn. Dieser entwirft das Bühnenbild auf Papier, welches von dem/von der BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn in zeichnerischer, malerischer und plastischer Weise umgesetzt wird. Während sich BühnenmalerInnen auf die Malerei von Dekorationen und Prospekten spezialisiert, steht für BühnenplastikerInnen die Anfertigung von plastischen Arbeiten, wie Säulen, Figuren oder Möbel, mit unterschiedlichen Materialien (z.B. Ton, Gips, Holz, Kunststoff, Styropor) im Vordergrund. Immer häufiger kommen auch digitale Medien zum Einsatz.

Ausbildung

Die Berufsausbildung zum/zur BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn ist in Form einer dualen Ausbildung abzulegen. In einer derartigen dualen Ausbildung werden Phasen in der Berufsschule von Phasen im Ausbildungsbetrieb abgewechselt.

In der dreijährigen Ausbildung kann zwischen den Fachrichtungen Malerei und Plastik gewählt werden.

Während der Ausbildung befassen sich angehende BühnenmalerInnen und BühnenplastikerInnen mit unterschiedlichen Einzelgebieten wie dem Modellieren von Kunststoffen, dem Verkleiden von Drahtkonstruktionen oder der Herstellung von Bühnenmalereien. Auszubildende lernen außerdem, wie Raumkonzepte geplant, Farben und Materialien kombiniert und Skizzen künstlerisch umgesetzt werden.

Regelung der Ausbildung / Ablauf

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn (BühnenM/PlastAusbV) regelt die Ausbildung bundesweit einheitlich. Demnach richtet sich die Berufsausbildung zum/zur BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn nach dem Ausbildungsrahmenplan, welcher je nach gewähltem Schwerpunkt folgende Inhalte beinhalten muss:

Gegenstände der Fachrichtung Malerei sind zumindest folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:

Anfertigung von Kopien und Imitaten, Mischung von Farben und Abstimmung auf die Beleuchtung, Vorbereitung von Bühnenmalereien, Herstellung von Bühnenmalereien;

Gegenstände der Fachrichtung Plastik sind zumindest folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:

Auswahl und Anwendung von Werkstoffen und Techniken, Anwendung von Klebe- und Verbindungstechniken, Erstellung von Kopien und Imitaten, Vervielfältigungen von plastischen Elementen, Herstellung von plastischen Elementen;

In den ersten beiden Jahren lernen Maler und Plastiker gemeinsam, im dritten Jahr erfolgt eine Spezialisierung auf eine der beiden Fachrichtungen.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.

Abschluss der Ausbildung

Der Ausbildungsberuf zum/zur BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn ist staatlich anerkannt und nach der Handwerksordnung (kurz HwO) geregelt.

Am Ende der Ausbildung steht die Gesellenprüfung, die vor der Industrie- und Handwerkskammer abgelegt wird. Geprüft werden praktische Fertigkeiten und theoretische Kenntnisse, sowie die Präsentation eines Gesellenstücks.

Ausblick nach der Ausbildung

Berufsbilder für den fertigen Gesellen und die fertige Gesellin entsprechen der Arbeit in Theaterhäusern. Weitere Einsatzgebiete sind die Film- und Fernsehproduktion, Werbung, Messen und Ausstellungen und Kirchen.

Die meisten BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn werden dabei für die Dauer einer Produktion engagiert.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

BühnenmalerInnen und BühnenplastikerInnen werden vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geboten:

– Lehrgänge und Seminare: z.B. Bildhauerei, Kunstmalerei, Zeichentechnik;

– Berufliche Weiterbildungen: z.B. GestalterIn der Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung, Techniker der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik;

– Hochuniversitäre Ausbildungen: z.B. Bachelor of Arts Bildende Kunst, Bachelor of Arts Freie Kunst, Bachelor of Arts Szenographie- Kostüm;

Darüber hinaus kann auch eine Meisterprüfung abgelegt werden. Eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung befähigt BühnenmalerInnen und BühnenplastikerInnen zur Eröffnung einer eigenen Werkstatt und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Suchen Sie weitere Informationen zur Ausbildung sowie zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten BühnenmalerInnen und BühnenplastikerInnen ? Dann besuchen Sie doch folgende Seiten:

https://www.buehnenverein.de/de/jobs-und-bildung/berufe-am-theater-einzelne.html?view=5

Häufig gestellte Fragen

Welche Anforderungen sind für die Berufsausbildung mitzubringen?

Kreativität, künstlerische Begabung, ein Gespür für Formen und Farben sowie handwerkliches Geschick sind ideale Voraussetzungen für die Berufsausbildung zum/zur BühnenmalerIn und BühnenplastikerIn. Außerdem empfehlenswert ist ein grundsätzliches Interesse für Kunst und Kultur.