Die Vor- und Nachteile einer Studienplatzklage

Was ist eine Studienplatzklage?

Viele Studiengänge verfügen über verschiedene Zugangsbeschränkungen, an denen Bewerber immer wieder scheitern. Eine Ablehnung birgt vielerlei Probleme: Der Bewerber kann den gewünschten Studiengang vielleicht gar nicht studieren und muss sich für ein anderes Fach entscheiden oder er muss in vielerlei Fällen lange Wartezeiten von bis zu sieben Jahren auf sich nehmen, um doch noch an den gewünschten Studienplatz zu kommen. Eine dritte Möglichkeit birgt die Studienplatzklage, dabei sind jedoch verschiedene Aspekte zu bedenken, vor allem die Tatsache, ob eine solche Klage überhaupt möglich ist.

Rahmenbedingungen für die Studienplatzklage

Das Portal hochschulstart.de (ehemals zentrale Vergabestelle für Studienplätze ZVS) vergibt Studienplätze an Bewerber aus ganz Deutschland in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und Tiermedizin. Das Hauptkriterium dabei ist die Abiturnote. Wer einen schlechteren Durchschnitt als 1,3 hat, der hat zum Beispiel kaum eine Chance, sofort an einen Studienplatz der Humanmedizin heranzukommen und muss oft lange Wartezeiten auf sich nehmen. Das ist für viele Bewerber ungerecht, denn schließlich wird jemand mit einer guten Abiturnote später nicht zwingend ein besserer Arzt. Das Vergabeverfahren von hochschulstart.de ist dennoch kaum anfechtbar. Nach einer Vielzahl von Gerichtsverfahren gegen das Vergabeverfahren wurde dieses nach und nach so weit optimiert, dass die Erfolgsaussichten einer Klage praktisch nicht mehr gegeben sind.Nach einer Ablehnung von hochschulstart.de lohnt sich eine Klage somit nicht.

Doch auch für die NC-Fächer, die durch hochschulstart.de vergeben werden, kann man sich direkt an einer Universität bewerben, und zwar indem man einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten beantragt. Dieser wird von den Universitäten für gewöhnlich abgelehnt, woraufhin man die Ablehnung jedoch durch ein Gericht untersuchen lassen kann. Dafür ist es in den meisten Fällen nötig, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, da verschiedenen Fristen und Formalitäten zu beachten sind.
Eine solche Klage ist ebenfalls möglich, wenn die Universitäten selbst die Zugangsvoraussetzungen, zum Beispiel durch einen Uni-internen NC festlegen.
Bekommt man einen Platz von hochschulstart.de zugewiesen, jedoch nicht am gewünschten Ort, ist eine Klage nicht sinnvoll. Allerdings gibt es die Möglichkeit eines Studienplatztausches. Auch bei der Absage für einen Master-Studiengang ist eine Klage möglich.

Erfolgsaussichten und Kosten

Die Hochschule muss bei einer Klage begründen, warum sie keine Kapazitäten für weitere Bewerber zur Verfügung hat. Dafür gibt es zum Teil komplizierte Berechnungsverfahren und Vorschriften, an die sich die Hochschule halten muss. Das ist nicht immer der Fall, sodass es durchaus sein kann, dass man als Kläger vor Gericht recht bekommt. Das ist jedoch noch immer keine Garantie für einen Studienplatz. Vielmehr kann es sein, dass die Hochschule die eingeklagten zusätzlichen Studienplätze per Losverfahren vergibt. Die Erfolgsaussichten sind somit in den meisten Fällen nicht sehr hoch. Zudem sind die Kosten zu bedenken. Meist ist es bei den komplizierten Vergabeverfahren und Fristen notwendig, sich einen Anwalt zu nehmen. Verliert man das Verfahren, müssen sowohl der Anwalt als auch die Gerichtskosten selbst gezahlt werden und das kann sehr teuer werden. Kosten von mindestens 100 bis hin zu 1000 Euro pro Verfahren gegen eine Hochschule müssen einkalkuliert werden.

Fazit

Eine Studienplatzklage kann ein durchaus sinnvolles Mittel sein, um einen gewünschten Studiengang studieren zu können. Vergabeverfahren sind oft undurchsichtig und werden als ungerecht empfunden. Manchmal sind sie es auch. Dann ist es gut, zu klagen und zu seinem Recht zu gelangen. Allerdings hat eine Klage in den meisten Fällen nur wenig Aussicht auf Erfolg. Wer darauf besteht, einen Platz an einer bestimmten Hochschule zu bekommen und sich aufgrund des Vergabeverfahrens benachteiligt fühlt, sollte eine Klage nicht scheuen. Für die meisten lohnt sie sich jedoch nicht. In solchen Fällen sind Alternativen gefragt. Lohnt es sich, vielleicht viele Jahre auf den gewünschten Studiengang zu warten? Wie kann man die Wartezeit effektiv nutzen? Ist der gewünschte Studiengang wirklich das Richtige für mich? Gibt es auch noch andere Möglichkeiten, um zum Traumberuf zu gelangen?
Vielleicht ist in einigen Fällen eine Klage gar nicht nötig und es findet sich ein neuer und viel interessanter Weg der Lebensgestaltung. Zur Abschätzung der persönliche Lage und der Chancen einer Studienplatzklage konsultieren Sie bitte eine Rechtsberatung, da dieser Artikel diese nicht leisten darf und nicht leisten kann.

Webempfehlungen zum Thema:

www.jurawiki.de/StudienPlatzKlage

– eb104.tu-berlin.de/data/files/downloads_allgemein/Merkblatt_Einklagen_TUB_2009.pdf