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Aktuell liegt das Inflationsniveau ungefähr bei 10 %. Das bedeutet, dass die Preise für Konsumgüter gestiegen sind und der Euro nicht mehr so viel wert ist, wie noch vor ein paar Jahren. Die Inflation macht auch nicht vor dem Einkommen halt: Die Reallöhne sind laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2022 im dritten Quartal um 5,7 % zurückgegangen. Viele Arbeitnehmer fordern aufgrund dessen eine Gehaltserhöhung. Doch gerade in Zeiten der Inflation ist es oft schwierig, diese Forderungen zu erhalten. Alternativ bietet sich ein Firmenwagen an.
Inflation, Firmenwagen und Gehalt
Aufgrund des hohen Inflationsniveaus fordern immer mehr Arbeitnehmer einen höheren Lohn. Viele Firmen zahlen ihren Mitarbeitern bereits den Inflationsausgleich, damit der Reallohn bestehen bleibt. Hier spricht man aber nicht von einer Gehaltserhöhung, da der Lohn nur an die steigenden Kosten angepasst wird. Von einer Gehaltserhöhung spricht man erst ab einer Erhöhung des Lohnes um 5 %. Somit muss zwischen diesen beiden Zahlungen unterschieden werden. Wenn der Betrieb Ihnen den Inflationsausgleich zahlt, wird es schwierig sein, nach einer Gehaltserhöhung zu fragen, da auch Ihr Arbeitgeber mehr Ausgaben in dieser Zeit hat, die er begleichen muss. Zudem sollte die eigene Arbeit immer der ausschlaggebende Punkt bei Gehaltserhöhungen sein.
Eine Alternative zur Gehaltserhöhung ist vor allem in Zeiten der Inflation ein Firmenwagen, auch weil bei einer Gehaltserhöhung nach den steuerlichen Abgaben meist nicht die erwartete Summe übrigbleibt. Bei einem Firmenwagen sieht das anders aus. Bekommt man statt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen, spricht man auch von einer Gehaltsumwandlung.
Lohnt sich ein Firmenwagen?
Einen Firmenwagen statt einer Gehaltserhöhung zu bekommen, kann sich vor allem dann für Arbeitnehmer lohnen, wenn sie im Joballtag viel unterwegs sind oder der Wohnsitz weiter entfernt vom Unternehmen ist. Sind Arbeitnehmer nur in der Firma und haben keinen langen Anfahrtsweg, lohnt sich ein Firmenwagen nur bedingt. Auch bei guten Verkehrsanbindungen und wenigen privaten Autofahrten sollten Sie überlegen, ob sich ein Dienstwagen für Sie rechnen kann.
Für viele Arbeitnehmer lohnt sich ein Dienstauto jedoch schon deshalb, weil der Arbeitgeber oft die Anschaffungs-, Sprit- sowie Werkstattkosten des Wagens übernimmt. Da die Spritkosten sich in der letzten Zeit inflationsbedingt erhöht haben, profitieren Sie hier von der Übernahme des Arbeitgebers.
Zudem kann der Firmenwagen nach Absprache mit dem Vorgesetzten auch privat genutzt werden. Hier ist es wichtig, vorab zu klären, wer das Auto fahren darf, ob es möglich ist, mit dem Wagen in den Urlaub zu fahren und wer die Spritkosten trägt. Denn versicherungstechnisch darf meist nur der Arbeitnehmer mit dem Auto fahren. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Bei einer privaten Nutzung müssen private und dienstliche Fahrten darüber hinaus getrennt beziehungsweise eine gewisse Summe versteuert werden.
Vorteile eines Firmenwagens für Arbeitgeber und -nehmer
- Höhere Mobilität und Flexibilität für Arbeitnehmer
- Private Nutzung nach Absprache möglich
- Betriebe können die Umsatzsteuer rückerstatten lassen
- Steuerlich eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung, da der geldwerte Vorteil geringer versteuert wird als Barlohn
- Betrieb übernimmt in der Regel Anschaffungs- und Unterhaltungskosten
- Imageverbesserung beim Einsatz von Elektroautos
- Höhere Mitarbeiterbindung an das Unternehmen
Nachteile eines Firmenwagens
- Nur geringe steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer im Gegensatz zur Gehaltserhöhung
- Bei privater Nutzung muss der geldwerte Vorteil berechnet werden
- Weitere Familienmitglieder dürfen den Wagen aufgrund der Versicherung oft nicht oder nur nach Absprache nutzen
- Oft kein Mitspracherecht beim Automodell
1-%-Regelung und Fahrtenbuch
Bei der privaten Nutzung muss der Dienstwagen im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert werden, da für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil entsteht. Um den Vorteil zu berechnen, gibt es zwei Möglichkeiten: Bei der 1-%-Regelung müssen Sie monatlich 1 % des Bruttolistenpreises versteuern. Bei Elektroautos liegt der Anteil bei 0,25 %, wenn der Listenpreis des Autos weniger als 60.000 € beträgt.
Neben der 1-%-Regelung können Sie stattdessen auch ein Fahrtenbuch führen. Hier müssen Sie genau dokumentieren, wann sie das Auto privat und geschäftlich genutzt haben. So kann später ermittelt werden, zu welchem Anteil der Wagen privat genutzt wurde. Wichtig bei der Führung eines Fahrtenbuches ist, dass die Eintragungen immer zeitnah und lückenlos getätigt werden. Nur so sind die Einträge korrekt und können an das Finanzamt weitergeleitet werden.
Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen oft selbst überlassen. Ein Fahrtenbuch zu führen kann für viele Arbeitnehmer jedoch Pflicht werden, da die Verkehrsbehörde den Fahrzeughalter dazu verpflichten kann. Entscheiden Sie sich für eine der beiden Methoden, müssen Sie diese für mindestens ein Kalenderjahr durchführen. Nur bei einem Fahrzeugwechsel können Sie die Art der Versteuerung wechseln.
Dienstwagen aus Arbeitgebersicht
Auch Arbeitgeber profitieren von Firmenwagen, da ihnen steuerliche Erleichterungen zukommen können. Bei einem Neuwagenkauf wird die Umsatzsteuer rückerstattet. Darüber hinaus stärken Firmenwagen die Mitarbeiterbindung. Ist der Dienstwagen zudem ein Elektroauto, kann sich dies positiv auf das Image des Unternehmens auswirken. Arbeitgeber müssen jedoch bedenken, dass sie in den meisten Fällen für die Anschaffungskosten und alle weiteren laufenden Kosten wie Sprit und Werkstattbesuche aufkommen müssen.
Fazit
Einen Firmenwagen zu bekommen statt einer Gehaltserhöhung kann in vielen Fällen eine gute Entscheidung sein. Wichtig dabei ist, dass Sie das Fahrzeug regelmäßig nutzen und von dieser Chance wirklich Gebrauch machen. Benötigen Sie im Joballtag keinen Wagen, ist ein Dienstwagen eher nicht sinnvoll. Sind Sie jedoch viel unterwegs und wollen den Firmenwagen auch privat nutzen, sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten und klären Sie, was möglich ist. Zwar müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern, dieser wird aber niedriger versteuert als der Barlohn, was wiederum für einen Firmenwagen spricht.
Vor allem zu Zeiten einer Inflation kann diese Gehaltsumwandlung sinnvoll sein, da die Unterhaltungskosten des Wagens sehr hoch sind, die nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber in der Regel zahlt. Denn nach den Sozialabgaben bleibt von einer Gehaltserhöhung oft nicht der gewünschte Betrag übrig.