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Die verschiedenen Hilfen wurden für Menschen entwickelt, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren möchten, aber nicht die nötige finanzielle Unterstützung haben.
Oftmals bleibt vom verdienten Geld nicht so viel übrig, sodass alle Lebenshaltungskosten gedeckt werden können, wenn schon eine eigene Wohnung vorhanden ist. Die staatlichen Förderungen BAB und BAFöG gibt es hier im Überblick.
Artikelzusammenfassung
Viele Auszubildende verdienen während ihrer Lehrzeit nicht genügend Geld, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In Deutschland herrscht jedoch das Recht auf Bildung und es bestehen verschiedene Möglichkeiten für eine Förderung.
Wer eine Ausbildung macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Der Grundbedarf eines Menschen liegt laut BAB bei 348 Euro und bildet die Berechnungsgrundlage.
Bein BAFöG handelt es sich ebenfalls um eine Förderung. Jedoch werden hierbei nur schulische Ausbildungen gefördert. Diese Förderung unterscheidet sich jedoch in ein BAFöG für Schüler und jenes für Studierende.
Eine weitere Förderung ist das EQJ (Einstiegsqualifizierung) und soll Menschen den Einstieg in das Berufsleben vereinfachen. Die Betriebe können diese Qualifizierung anbieten, solange es sich um einen bei der Handelskammer gelisteten Ausbildungsbetrieb handelt. Das EQJ wird mit 216 Euro vergütet.
Welche Voraussetzung gibt es für BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)?
Wer für seine Ausbildung eine eigene Wohnung beziehen muss oder bereits eine hat, kann das Problem haben, dass trotz des Ausbildungsgehaltes das Geld nicht ausreicht, um alle laufenden Kosten zu decken. Bei der Agentur für Arbeit kann in einem solchen Fall die sogenannte Ausbildungsbeihilfe, kurz BAB, beantragt werden.
Die folgenden Voraussetzungen müssen für diesen Zuschuss erfüllt sein:
- Eine Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme des Arbeitsamtes oder das Nachholen eines Schulabschlusses, während schon eine eigene Wohnung bezogen wurde.
- Das Individuum ist volljährig, lebt mit einem (Ehe-)Partner in einem Hausstand und ist in einem anerkannten Ausbildungsberuf in (außer-)betrieblicher Ausbildung.
- In Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, egal ob außer- oder innerbetrieblich, außerhalb des Elternhauses.
- Das Individuum kann während der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, egal ob außer- oder innerbetrieblich, nicht einen Hausstand mit den Eltern eingehen und ist selbst Mutter bzw. Vater.
Was ist BAFöG und können auch Schüler BAFöG erhalten?
Es handelt sich beim BAFöG um das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Sozialleistung. Unabhängig von den sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen soll es Menschen ermöglicht werden, eine Ausbildung zu machen, die sowohl seinen Interessen, aber auch Fähigkeiten nachkommt.
In der Regel erhalten deutsche Studierende und Praktikanten BAFöG. Zudem auch Personen, die ihren Bachelor oder Master machen. Jedoch dürfen diese dann nicht älter als 29 (Bachelor) und 34 Jahre (Master) sein. Es gibt zudem teilweise Ausnahmen für Studierende mit eigenen Kindern.
Was ist die Einstiegsqualifizierung?
Es handelt sich bei der Einstiegsqualifizierung um ein Praktikum, welches dem Jugendlichen die Entscheidung für eine Ausbildung erleichtert werden soll. Dabei wird der Beruf konkret vor der Ausbildung kennengelernt und er wird an die Ausbildungsinhalte herangeführt. Ebenso kann er in dieser Zeit seine Fähigkeiten für den Beruf unter Beweis stellen und sie lernen den betrieblichen Alltag kennen. Diese Praktika werden in einem Zeitraum zwischen 6 bis 12 Monaten durchgeführt und werden vergütet.
Müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden?
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird von Staat als Zuschuss gezahlt. Aufgrund dessen wird keine Rückzahlung verlangt. Ist das Gehalt während der Ausbildung zu niedrig, um damit die Lebenshaltungskosten zu bestreiten, wird der Zuschuss gezahlt. Es handelt sich beim BAB um einen Zuschuss, nicht um ein Darlehen. Das Geld muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die Berufsausbildungsbeihilfe unrechtmäßig erhalten wurde.
Beim BAFöG schaut es anders aus, da es sich um ein teilweises Darlehen handelt und nicht um einen reinen Zuschuss. Die Hälfte des erhaltenen BAFöGs muss nach dem Abschluss zurückgezahlt werden. Wer das BAFöG für ein Auslandssemester erhält, bekommt dieses maximal für ein Jahr. Dies sind jedoch volle Bezuschussungen, die auch nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höchstgrenze liegt dabei bei 4.600 Euro. In einigen Fällen gibt es auch ein Volldarlehen, um den Studierenden bei seinem Studienabschluss zu unterstützen. Auch dies muss zurückgezahlt werden.
Das Geld des EQJ muss nicht zurückgezahlt werden, da es sich für den Praktikanten um ein Gehalt handelt.
Fazit
Für Auszubildende und Studierende sind die staatlichen Förderungen eine sehr große Hilfe. Gerade dann, wenn bereits eine eigene Wohnung vorhanden ist, sind die Lebenshaltungskosten kaum allein zu bewältigen. Damit die Ausbildung oder das Studium nicht abgebrochen werden muss, sind die Zuschüsse oder Darlehen geschaffen worden.