Der ehemalige Ausbildungsberuf des Handelsfachpackers wurde durch den Beruf Fachlagerist abgelöst. Zu den Aufgabenfeldern eines Fachlageristen zählen unter anderem die Annahme sowie Lagerung von Gütern unterschiedlicher Herkunft und Beschaffenheit. Darüber hinaus liegt die Aufgabe eines Fachlageristen darin, die Güter sowie deren Begleitpapiere zu prüfen und die Menge sowie die Beschaffenheit der Lieferung zu kontrollieren und sicher zu stellen. Darüber hinaus lagern sie die Ware und stellen verschiedene Güter für die Versendung zusammen oder leiten die Waren an dementsprechende Stellen des Betriebs weiter. Zudem führen Fachlageristen in regelmäßigen Abständen Kontrollen der Lagebestände in Form von Inventuren durch.
Der Arbeitsort der Fachlageristen befindet sich überwiegend in Lagerhallen unterschiedlicher Größe. Je nach dem welches Tätigkeitsfeld gewählt wurde, arbeiten Fachlageristen in unterschiedlich großen Hallen sowie im Team oder auch Eigenständig. In den meisten Betrieben erfolgt die Arbeitszeit in wechselnden Schichtdiensten sowie unterschiedlichen Bereichen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zum Fachlageristen kann dieser in nahezu allen Zweigen der Wirtschaft arbeiten wie beispielsweise in der Speidition oder Logisitik. Darüber hinaus auch in der Chemie, Pharmazie, Fahrzeugbau, Elektro-Branche, Druckfabrik oder Bekleidungsfabrik.
Die Ausbildung zum Handelsfachpacker:
Die Ausbildung zum Fachlageristen kann sowohl in einer zweijährigen dualen Ausbildung als auch durch eine rein schulische Ausbildung absolviert werden. In der Regel handelt es sich jedoch um eine duale Ausbildung bei der schulische Teil in einer staatlich anerkannten Schule und der praktische Teil in einem Ausbildungsbetrieb absolviert wird. Die Ausbildung wird ohne spezifische Fachrichtung oder Spezialisierung gelehrt und kann erst mit erfolgreichem Abschluss in Form einer Weiterbildung eine spezielle Ausrichtung erhalten.
Zu den allgemeinen Inhalten der Ausbildung zum Fachlageristen zählen unter anderem die Beschaffung und Fertigung sowie Absatz und Verwaltung des Ausbildungsbetriebes. Darüber hinaus werden die Auszubildenden über die nötigen Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften aufgeklärt und erhalten ein umfangreiches Wissen über die Lagerung von Gütern sowie zu weiteren Tätigkeitsbereichen.
Laut dem Berufsbildungsgesetz wird für die Ausbildung zum Fachlageristen keine allgemeine schulische oder berufliche Vorbildung verlangt. Dennoch stellen die Betriebe überwiegend Bewerber mit der Qualifikation eines Hauptschulabschlusses ein.
Sofern ein Ausbildungsbetrieb über internationale Vernetzungen verfügt, kann der Auszubildende seine Ausbildung zum Teil auch im Ausland absolvieren. Der Auslandsaufenthalt kann hierbei bis zu einem Ausbildungsjahr betragen und wird schriftlich zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag geregelt.