Heilpraktiker ist ein nach dem deutschen Heilpraktikergesetz geregelter Beruf, der zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde berechtigt. Ebenso wie ein Arzt darf ein Heilpraktiker als Freiberufler seine eigene Praxis führen oder sich mit Kollegen zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Im Gegensatz zur Schulmedizin, die sich Krankheiten zumeist über die Erkennung und Behandlung einzelner Ursachen nähert, versucht die alternative Heilkunde das geistige, körperliche und seelische Gleichgewicht des Menschen in seiner Gesamtheit zu betrachten.
So gehören zu den vielseitigen Tätigkeitsfeldern der Heilpraktiker traditionelle Naturheilverfahren aus westlichen und östlichen Kulturen, aber auch psychotherapeutische Gesprächsmethoden und Entspannungstherapien. Die Anwendungsgebiete reichen von Ernährungsberatung und Homöopathie über Akupunktur und chinesische Medizin bis zu biologischen Krebstherapien.
Auch wenn die Berufsausübung und die Zulassung in Deutschland gesetzlich klar geregelt sind, handelt es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf, da für die Ausbildung selbst keine Bestimmungen gelten. Wer Heilpraktiker werden möchte, muss sich einer amtsärztlichen Prüfung beim Gesundheitsamt unterziehen, in der eingehende Kenntnisse in medizinischen Grunddisziplinen, wie Pathologie, Diagnostik, Anatomie und Pharmakologie, abgefragt werden. Zwar sind die Prüfungsordnungen landesgesetzlich geregelt, die Inhalte unterscheiden sich jedoch bundesweit nicht wesentlich voneinander.
Zahlreiche Heilpraktikerschulen in Deutschland bieten zwei- bis dreijährige Vorbereitungskurse an. Grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Hauptschulabschluss.
Mehr Infos finden Sie unter: Wie wird man Heilpraktiker