Heilpraktiker für Psychotherapie

Larisa-K / Pixabay

Das Berufsbild „Heilpraktiker für Psychotherapie“ (umgangssprachlich auch „Kleiner Heilpraktiker“) wurde 1993 eingeführt. In Abgrenzung zum „Großen Heilpraktiker“, dessen Ausbildungsinhalte die Physiologie und Pathologie des gesamten menschlichen Organismus umfasst, beschäftigt sich der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ mit Themen zur menschlichen Psyche, deren Erkrankungen sowie Behandlungs- und Heilmethoden.

Anmerkung: Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder „Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie“ darf nicht in abgeänderter Form verwendet werden. Verboten sind zum Beispiel die Führung von Bezeichnungen wie „Fachtherapeut*in für Psychotherapie“ oder „Psychotherapeutische Praxis“.

Die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut / Psychologische Psychotherapeutin“ oder „Ärztlicher Psychotherapeut / Ärztliche Psychotherapeutin“ ist Psychologen mit abgeschlossenem Studium oder approbierten Ärzten vorbehalten.

Ablauf und Inhalte der Ausbildung

Zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Kenntnisüberprüfung gibt es verschiedene Ausbildungswege. Vollzeitschulen bieten als klassischer Bildungsweg sämtliche Vorteile von Präsenzunterricht, Lernen in Klassen und direkte Ansprechbarkeit einer qualifizierten Lehrkraft. Ein Fernstudium bietet Vorteile für Anwärter, die beispielsweise die Ausbildung berufsbegleitend machen möchten oder aus anderen Gründen zeitlich gebunden sind. Das Fernstudium kann im eigenen Lerntempo mit individuellen Lernintervallen gestaltet werden. Je nach Anbieter werden Präsenzseminare angeboten, in denen sich die Anwärter austauschen und auch praktische Übungen zum Beispiel zu Notfallthematiken durchführen können. Für das Fernstudium werden vom Anbieter komplette Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt, Onlineplattformen zum Austausch mit dem Lehrer und digitale Lerngruppen ergänzen das Angebot. Das Selbststudium ist die herausforderndste und am wenigsten empfohlene Vorbereitung auf die Kenntnisüberprüfung; Inhalte müssen vollumfänglich selbst erarbeitet werden und prüfungsfähig abrufbar sein.

Die Ausbildungsinhalte umschließen Themengebiete wie Allgemeine Psychopathologie, Depressionen und depressive Störungen, Manien und manische Episoden, bipolare Störungen, schizoaffektive Störungen, Abhängigkeitserkrankungen, Neurosen, Phobien, Angst- und Zwangs- und Belastungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Störungen im indes- und Jugendalter, Psychiatrische Notfälle, Psychopharmakologie, Behandlungsverfahren, Rechtskunde, Prüfungsvorbereitung.

Nach erfolgreichem Bestehen der amtsärztlichen Kenntnisüberprüfung ist der Heilpraktiker für Psychotherapie befähigt, Anamnesen, Diagnosen und Befunde zu erstellen, Notfallsituationen zu erkennen, therapeutische Behandlungsformen zu kennen, neueste rechtliche Grundlagen zu kennen und entsprechend anzuwenden.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Dauer der Ausbildung

Als Faustregel gilt: mit einem Lernaufwand von 1 – 2 Stunden am Tag kann die Vorbereitung auf die Prüfung in ca. 6 – 9 Monaten abgeschlossen werden. Abhängig davon, welche Form der Vorbereitung gewählt wird, kann sich dieser Zeitraum auch verlängern oder verkürzen. Gerade im Fernstudium (oder auch im nicht empfohlenen Selbststudium) hängt es in einem hohen Maß von der Lerndisziplin des Anwärters ab, wie schnell und intensiv der Stoff erarbeitet wird.

Abschluss der Ausbildung

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der bereits erwähnten amtsärztlichen Kenntnisüberprüfung, die die jeweils zuständigen Gesundheitsämter durchführen. Die schriftliche Kenntnisüberprüfung besteht aus einem Multiple Choice-Teil. Nach dessen Bestehen folgt die Einladung zum mündlichen Überprüfungsteil. Eine erfolgreich absolvierte Überprüfung führt zur Titelbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“, für die Berufsausübung ist das Heilpraktikergesetz (HpG) bindend.

Voraussetzungen zur AusbildungAnwärter auf die amtsärztliche Kenntnisüberprüfung Heilpraktiker für Psychologie müssen laut Durchführungsverordnung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung über die geistige und körperliche Gesundheit

Nicht erforderlich ist dagegen eine entsprechende Berufsausbildung, die Vorkenntnisse des Prüfungsstoffes beinhaltet.

Ausblick und Weiterbildung nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung und dem Erlangen der amtsärztlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufes steht einem erfolgreichen Start in den Beruf nichts mehr im Weg. Es empfiehlt sich jedoch, sich auf bestimmte Behandlungsformen zu spezialisieren, um sich im freien Markt ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen, beispielsweise in der Gestalttherapie, Verhaltenstherapie, Hypnosetherapie, NLP-Therapie (neuro-linguistische Therapie) oder vielen weiteren Therapieformen.

Praxen von Psychologischen Psychotherapeuth*innen und ärztlichen Psychotherapeuth*innen sind oft überlastet, monatelange Wartezeiten für die Patienten sind die Folge. Dies kann – je nach Krankheitsbild – für die Patienten eine enorme Belastung bedeuten. Als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie kann man die Lücke schließen und für Patienten professionelle und individuell zugeschnittene Behandlungsformen bieten.