Interventionskraft

Sicherheitskraft
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Eckdaten zum Beruf

Bei einer Intervention handelt es sich um ein geplantes und gezieltes Eingreifen, um Störungen bzw. Probleme zu beheben oder ihnen vorzubeugen. Wie genau dieses Eingreifen oder diese Maßnahme aussieht, hängt dabei von der jeweiligen Fachdisziplin ab. Im Sicherheitsgewerbe  heißt Intervention, dass eine gefahrlose Soll-Lage sich eventuell zu einer negativen Ist-Lage verändert hat, die eine Nachschau oder ein Eingreifen des Sicherheitsgewerbes erforderlich macht und keine Verzögerung duldet. Im Allgemeinen wird ein Eingriff durch einen Alarm (automatisch oder manuell) initiiert.

Eine Verfolgung des Alarms und Intervention sind aufgrund der Wichtigkeit für die Sicherheitsunternehmen in der DIN 77200-1:2017-11 detaillierter beschrieben, unter anderem wird der Alarmdienst definiert als: „Form der Sicherheitsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter an einem stationären Ort spezifische Kontrolltätigkeiten mittels technischer Systeme ausführen sowie Alarme beziehungsweise Notmeldungen verfolgen und bei sicherheitsrelevanten Feststellungen Maßnahmen einleiten.“

Die Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) wird folgendermaßen beschrieben: „Gesicherter, ständig besetzter Bereich, in dem Alarmempfangseinrichtungen für Gefahrenmeldungen betrieben und von dem aus Interventionen eingeleitet, überwacht und dokumentiert werden.“

Verhaltensgrundsätze im Interventionsdienst

  • Eigensicherheit/Eigenschutz geht immer vor
  • Grundsätzlich zwei Interventionskräfte zum Einsatzort (Absicherung)
  • Intervention nur mit funktionsfähigen und vollständigen Einsatzmitteln durchführen
  • Kenntnis und Bestätigung des Interventionsauftrages
  • Alarm immer als Echtalarm bearbeiten
  • Funkverbindung zur Leitstelle
  • Annäherung/Anfahrt an das Objekt
  • Eintreffen am Ereignisort
  • Alarmverfolgung vor Ort an der Anlage (Mitführen des Interventionsplanes)
  • Personenkontakt (Täter/Zeuge/Passant)
  • Erste-Hilfe-Leistung (Eigenschutz)
  • Gesetzliche Vorgaben beachten
  • Dokumentation

Ausbildung

Dieser Lehrgang ist konzipiert für Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, die als Interventionskraft oder als Alarm- und Revierfahrer eingesetzt werden oder des Werkschutzes, die im Bereich der Alarmverfolgung tätig sind.

Regelung der Ausbildung / Ablauf

Zu den Ausbildungsinhalten gehören im Einzelnen:

Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit als Interventionskraft

  • Abgrenzung von öffentlichem Recht und Zivilrecht
  • Zivilrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Eigentums- und Besitzschutz
  • Straf- und verfahrensrechtliche Grundzüge
  • Unfallverhütungsvorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Umgang mit Personen

  • Verhalten von Personen in diversen Lagen
  • Grundsätze im Umgang mit Personen/Wissen von Fehlerquellen
  • Reglement der Kommunikation/Werkzeug Sprache

Dienstkunde

  • Grundsätze für das Verhalten und Handeln am Interventionsort
  • Handhabung von Meldungen und Berichten
  • Zusammenwirken mit Polizeikräften, Ämtern, Verwaltungen und anderen Hilfskräften
  • Grundlagen der Selbstsicherung/Schutzmaßnahmen

Technische Hilfsmittel und kommunikationstechnische Anlagen

  • Diverse Sicherungseinrichtungen
  • Meldesysteme und Einrichtungen zur Beobachtung
  • Aufbau, Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten kommunikationstechnischen Anlagen
  • Basiskenntnisse im präventiven Brandschutz/Verwendung von Feuerlöschgeräten
  • Einrichtungen und Hilfsmittel zur Selbstsicherung/persönliche Schutzausrüstung
  • Zugangssysteme und andere Kontrollverfahren

Schriftliche Wissensfeststellung gemäß VdS 2172

  • Informations- und Erfahrungsaustausch

Dauer der Ausbildung

3 Tage (24 Unterrichtseinheiten) plus Prüfung

Abschluss

Zertifikat „Interventionskraft nach VdS“. Das erworbene Zertifikat belegt, dass die nach der DIN 77200 absolvierte Ausbildung für Interventionskräfte mit Erfolg abgeschlossen wurde. Die Weiterbildung ist auch ohne VdS-Anerkennung zur Schulung als Alarmfahrer in Industrieunternehmen prädestiniert.

Ausblick nach der Ausbildung

Die geprüfte Interventionskraft (IK) ist eine speziell qualifizierte Reaktionskraft, die in der Regel mit Funkwagen oder Krad bei Alarmmeldungen aus bewachten Objekten oder von sicherungstechnischen Systemen (Alarmanlagen) überwachten Objekte reagiert. Sie wird von einer Alarmzentrale/NSL geführt. Diese Tätigkeit ist oft mit dem Revierdienst verbunden.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

Die Weiterbildung konzentriert sich auf die einsatzspezifischen Besonderheiten entsprechend VdS-Vorgaben. Sie setzt eine Basisausbildung sowie den Führerschein voraus.

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