Jurist an sich ist kein Beruf, nur eine übergeordnete Berufsbezeichnung.
Der am häufigsten auftretende Jurist ist der Rechtsanwalt. Juristen sind auch tätig als Richter, Staatsanwälte oder Notare. Außerdem sind Juristen bei Verbänden beschäftigt, Gewerkschaften beschäftigen eigene Juristen, sowie Juristen auch in großen Unternehmen arbeiten, die meist eine unternehmenseigene Rechtsabteilung haben.
Neben den oben genannten Praxistätigkeiten bieten sich Juristen auch Lehrtätigkeiten an, beispielsweise als Universitätsprofessoren, sowie als Privatdozenten, die auch an Universitäten tätig sind oder Fortbildungsveranstaltungen für andere Juristen leiten können. Der Jurist hat somit viele Möglichkeiten und ein weites Betätigungsfeld.
Die Ausbildung als Jurist beginnt mit dem universitären Studium. Die Regelstudienzeit hierbei liegt bei neun Semestern. Abgeschlossen wird das Studium nach bestandenen Prüfungen, hierzu zählen schriftliche als auch eine mündliche Prüfung, mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen erfolgt der Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst. Dieser dauert zwei Jahre und setzt sich aus Referendariaten an fünf verschiedenen Stellen (darunter Gericht und Staatsanwaltschaft) zusammen. Nach bestandener Prüfung wird dieser Vorbereitungsdienst mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Mit zwei bestandenen Staatsexamen erwirbt man den Titel Volljurist, der auch die Befähigung zum Richteramt bedeutet, sowie auch Voraussetzung für eine Zulassung als Rechtsanwalt ist.
Weiterführende Weblinks:
- Fachgebiete von Juristen: https://www.fachanwalt.de/fachgebiete/
- Forum für Juristen: https://www.juraforum.de/juraexamen/
- Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/