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Justizfachwirte sind ein unverzichtbares Bindeglied zwischen Bürgern und Justiz. Sie beraten die Bürger bei rechtlichen Fragen und treten bei schwer verständlichen Sachverhalten oder komplizierten Rechtslagen als Vermittler auf. Hitzige Diskussionen bleiben hierbei oftmals nicht aus, weshalb ein gewisses Feingefühl im Umgang mit Menschen gefragt ist. Wem es gelingt, in kritischen Situationen die Ruhe zu bewahren und freundlich zu bleiben, der bringt gute Voraussetzungen für diesen Beruf mit.
…und mit Akten
Neben dem Umgang mit Menschen gehört der fachgerechte und verantwortungsvolle Umgang mit Akten und Dokumenten zum täglichen Brot eines Justizfachwirts. Eine gewisse Vorliebe für Paragraphen, Schreib- und Büroarbeiten sowie Kenntnisse in der elektronischen Datenverarbeitung und modernen Bürokommunikation sollten also vorhanden sein, wenn eine Ausbildung zum Justizfachwirt angestrebt wird. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs arbeiten Justizfachwirte meist vollkommen selbstständig und sollten daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung mitbringen.
Justizfachwirte bearbeiten im Tagesgeschäft Anträge und Erklärungen, erteilen fachliche Auskünfte, erstellen Urkunden und Abschriften von Dokumenten und händigen diese an die entsprechenden Parteien aus. Dabei handelt es sich z. B. um Gerichtsbescheide, Vorladungen, Grundbuch- und Registereinträge, Testamente und vieles mehr. Bei der Durchsicht von Akten muss ein Justizfachwirt häufig wichtige Entscheidungen anhand der aktuellen rechtlichen Grundlagen treffen. Daher ist es für diesen Beruf unabdingbar, sich auch mit den jeweiligen Gesetzestexten und der aktuell gültigen Rechtsprechung auseinanderzusetzen.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist das Einladen von Beteiligten zu Gerichtsverfahren und die Teilnahme an Verhandlungen. Justizfachwirte führen Protokoll bei Gericht und sind verantwortlich für die Berechnung und den Einzug der Gerichtskosten sowie das Auszahlen von Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige.
Wo werden Justizfachwirte eingesetzt?
Justizfachwirte werden hauptsächlich an Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt. In Deutschland gibt es eine Vielzahl verschiedener Gerichte wie z. B. Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte und Finanzgerichte. In den meisten Fällen wird zwischen Bundes- und Länderebene unterschieden.
Innerhalb der Gerichte gibt es wiederum unterschiedliche Abteilungen, wie z. B. die Abteilungen für Familienrecht und Zivilrecht, die Abteilung für Strafsachen, Grundbuch- und Handelsregistereinträge, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Nachlassverwaltung u. v. m.
Welcher Abschluss sollte mitgebracht werden?
Für die Ausbildung zum Justizfachwirt ist die Mittlere Reife Voraussetzung. Das Absolvieren der Ausbildung mit Hauptschulabschluss ist ebenfalls möglich, in diesem Fall sollte allerdings bereits eine juristische oder artverwandte Ausbildung erfolgt sein, wie z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Justizfachangestellter oder Notarfachangestellter. Entsprechende Berufserfahrung sollte ebenfalls vorhanden sein.
Neben Schulabgängern können auch Angestellte, die bereits in der Justiz beschäftigt sind, die Ausbildung zum Justizfachwirt durchlaufen.
Einstellungstest
Justizfachwirte sollten vollkommen integer sein, zuverlässig, gewissenhaft und verschwiegen. Sie müssen sich auch in schwierigen und aufgeheizten Situationen professionell verhalten können und einen ruhigen Kopf bewahren. Entsprechend erfolgt die Auswahl geeigneter Kandidaten oftmals nach strengen Kriterien. Mittels Einstellungstest und Assessment-Center werden die passenden Bewerber ausgewählt. Die Seite der Plakos Akademie ist für die Vorbereitung auf das entsprechende Auswahlverfahren sehr zu empfehlen. Mitunter berichten hier auch Bewerber von ihren Erfahrungen.
Ausbildung
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung zum Justizfachwirt findet im dualen System statt, d. h., dass sich Praxisphasen an den Gerichten mit fachtheoretischen Ausbildungsinhalten und Lehrgängen abwechseln. Während der Praxisphasen lernen die Auszubildenden die Abläufe an den Gerichten kennen und erhalten einen Einblick in deren Aufbau und Struktur. Die Theoriestunden erfolgen in speziellen Ausbildungszentren der Justiz.
Während der Dauer der Ausbildung besteht ein sogenanntes „Beamtenverhältnis auf Widerruf“ für Schulabgänger bzw. ein „Beamtenverhältnis auf Probe“ für Bewerber, die bereits in der Justiz angestellt sind. Für sonstige Bewerber besteht ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland zwischen zwei und zweieinhalb Jahren. Für Bewerber, die bereits eine berufsförderliche Ausbildung abgeschlossen haben, dauert die Ausbildung je nach Sachlage kürzer.
Abschluss der Ausbildung/Ausblick
Justizfachwirte arbeiten nach Abschluss ihrer Ausbildung an Gerichten oder bei Staatsanwaltschaften und können dort bei entsprechender Eignung bis zum Justizamtsinspektor aufsteigen oder sonstige Führungsaufgaben übernehmen. Sogar eine Weiterqualifizierung zum Gerichtsvollzieher oder ein weiterführendes Studium zum Rechtspfleger ist möglich.