Rechtsanwalt

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Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der seine Klienten bei rechtlichen Anliegen unterstützt. Vor Gericht setzt sich der Anwalt für seine Mandanten ein. Trotzdem ist der Beruf des Rechtsanwalts nicht mit dem eines Richters gleichzusetzen. Im Gegensatz zum Richter kann ein Anwalt kein Gerichtsurteil fällen. Es gehört jedoch zu seinen Aufgaben, Richter bei der Rechtsprechung zu beraten.

Rechtsanwalt – Ausbildung und Werdegang

Der Tätigkeit als Rechtsanwalt geht ein Jurastudium voraus. Die Studienjahre setzen sich aus einem grundlegenden und einem erweiterten Studium zusammen.

Regelung der Ausbildung / Ablauf

1. Für die Zulassung zum Jurastudium ist meistens ein NC erforderlich. Eine einheitliche Regelung existiert derzeit nicht. Der erwartete Notendurchschnitt unterscheidet sich je nach Hochschule.
2. Zusätzlich zum NC müssen die Studienbewerber Abiturienten sein. Grundkenntnisse in Griechisch und Latein sind wünschenswert, aber nicht verpflichtend.
3. Wer nach der Studienzeit als Rechtsanwalt arbeiten möchte, muss sich für ein Examensstudium anmelden. Das herkömmliche Jurastudium eignet sich für Studierende mit Berufsziel im Wirtschaftswesen. Erst mit dem abgeschlossenen Examensstudium steht Juristen eine Anwaltskarriere offen.

1. Während des zweijährigen Grundstudiums werden Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht als Pflichtmodule durchgenommen.
2. Auf den Grundkenntnissen baut das Hauptstudium auf. Verglichen mit dem Grundstudium ist es noch praxisbezogener und dauert drei Jahre.
3. Nach dem Hauptstudium legen die Studierenden ihr erstes Staatsexamen ab. Erst danach sind sie Juristen.

Dauer der Ausbildung

Die Dauer des Bachelorstudiengangs für Jura ist in jedem Bundesland unterschiedlich lang. Bis zum Abschluss müssen die angehenden Rechtswissenschaftler fünf bis sieben Jahre lang studieren.

Das Examensstudium verläuft etwas anders: Das Grundstudium erstreckt sich über zwei Jahre, während das Hauptstudium drei Jahre dauert. Nach den Jahren im Vorlesungssaal steht das erste Staatsexamen an.

Abschluss der Ausbildung

Das Studium endet mit dem ersten Staatsexamen. Ihm schließt sich das praxisnahe Referendariat an. Nach dem Referendariat wird das zweite Staatsexamen abgelegt. Es besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Ausblick nach der Ausbildung

Ausgebildete Rechtsanwälte finden eine Anstellung in Kanzleien oder in wirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen. Nach dem Studium arbeiten Juristen zunächst als Angestellte, um möglichst viel Erfahrung im Berufsalltag zu bekommen. Später schlagen viele Anwälte den Weg in die Selbstständigkeit ein.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

Als selbstständiger Rechtsanwalt ist man mit einer eigenen Kanzlei unabhängiger. Einige Anwälte gehen berufliche Partnerschaften mit Kollegen ein, die als Teilhaber der Kanzlei eingesetzt werden.

Rechtsanwälte können sich auf bestimmte Bereiche spezialisieren. Manche Juristen betreuen Klienten mit Fragen rund um das Arbeitsrecht. Andere Anwälte sind für Anliegen aus dem Zivilrecht zuständig. Wer hingegen wirtschaftlich begabt ist, kann sich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts weiterbilden.

An Universitäten kann ein Anwalt nebenberuflich als Privatdozent unterrichten. Eine Promotion oder Habilitation ist ebenfalls eine Option, um sich themenspezifisch fortzubilden.

Weiterführende Links

Studieninteressierte können die Seite https://praxistipps.focus.de/anwalt-werden-voraussetzungen-gehalt-und-studium_113865 als Orientierungshilfe nutzen. Ähnliches Infomaterial ist unter https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/start-ins-studium/details/jurastudium-was-du-wissen-solltest zu finden.