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Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes. Sie übernehmen Aufgaben, die früher Richtern übertragen waren. Rechtspfleger treffen selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungen und entlasten so die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen. Bei ihren Entscheidungen sind Rechtspfleger von Weisungen eines Vorgesetzten frei und müssen sich an die rechtlichen und gesetzlichen Ordnungen halten.
Wie Richter entscheiden sie sachlich und unabhängig. Rechtspfleger treffen gerichtliche Entscheidungen in den ihnen übertragenen Bereichen der freiwilligen (z.B. Erbschaftsangelegenheiten) und streitigen Gerichtsbarkeit (z.B. Zwangsvollstreckung).
Der Beruf des Rechtspflegers ist anspruchsvoll und sehr vielfältig. Rechtspfleger können u.a. in folgenden Bereichen mit folgenden Aufgaben tätig sein:
- Familien- und Betreuungsverfahren: Einsetzung und Kontrolle von gesetzlichen Betreuern
- Nachlassangelegenheiten: Testamentseröffnungen, Erteilung von Erbscheinen, Regelung des Nachlasses von Verstorbenen
- Grundbuch- und Registerrecht: Entscheidung über die Eintragungen in das Grundbuch z.B. Hypothek oder Eigentümerwechsel
- Handelsregister: Entscheidung über Eintragung im Handels- und Vereinsregister
- Zwangsvollstreckung: Pfändungen von Forderungen, Durchführung von Zwangsversteigerungen und gerichtlichen Insolvenzverfahren
- Kostenangelegenheiten: Festsetzung der Anwaltskosten und Gerichtskosten
- Strafrecht: Geldstrafen und Freiheitsstrafen vollstrecken
Regelung der Ausbildung / Ablauf
Die Ausbildung zum Rechtspfleger erfolgt in einem dreijährigen dualen Studium und ist durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Bewerbungsfrist startet meistens ein Jahr vor Studienbeginn. Das Studium beginnt in der Regel im August oder September. Die Voraussetzungen für das Studium variieren von Bundesland zu Bundesland. Allen gemein ist, dass der Bewerber für die Aufnahme des Studiums das Abitur oder die Fachhochschulreife haben muss. Von Vorteil ist es, wenn der Bewerber gute Schulnoten in den Fächern Deutsch, Politik und Wirtschaft aufweist. Ferner ist die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit notwendig. Das Höchstalter für die Einstellung beträgt 34 Jahre.
Manchmal ist es erforderlich, dass im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ein Einstellungstest absolviert werden muss. In dem Test werden u.a. die Bereiche zum Thema Sprachverständnis, Deutschkenntnisse, Mathematik, Konzentrationsvermögen, logisches Denken und Allgemeinwissen abgefragt. Auf den Test kann der Bewerber sich zum Beispiel über die Angebote der Plakos-Akademie einstimmen. Durch Online-Testtrainer, Plakos-Bücher oder Apps wird der Bewerber effektiv auf den Einstellungstest vorbereitet.
Zu Beginn des Studiums, dem sogenannten Vorbereitungsdienst, erfolgt die Ernennung zum Rechtspflegeranwärter und die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Im Studium werden den Studenten juristische, wissenschaftliche und allgemein theoretische Grundlagen vermittelt. Die Lerninhalte des Studiums sind u.a. Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, die Zivilprozessordnung, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Kostenrecht, Betriebswirtschaftslehre etc.
Dauer der Ausbildung
Das Studium gliedert sich in eine zweijährige theoretische Ausbildung an der Fachhochschule und einer einjährigen Praxisphase. In der Praxisphase lernen angehende Rechtspfleger die Abläufe an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen kennen.
Abschluss und Ausblick
Das Studium schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem mündlichen. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung, darf der Absolvent den akademischen Grad „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ führen.
Nach der Rechtspflegerprüfung werden die Berufsanwärter, soweit Stellen verfügbar sind, zunächst als Justizinspektor im Beamtenverhältnis angestellt. Die Übernahme als Beamter auf Lebenszeit erfolgt nach einer dreijährigen Probezeit.
Ein Rechtspfleger kann seinen Beruf bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder in der Justizverwaltung bundesweit ausüben. Es besteht die Möglichkeit zum Justizinspektor, Justizamtmann, Justizamtsrat und Justizoberamtsrat befördert zu werden.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Die Aussagen beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.