In Deutschland gilt die Gewaltenteilung, nach der alle staatliche Gewalt auf unterschiedliche Träger aufgeteilt ist. Träger der Judikative sind Richter, die im Namen des Volkes von der Legislative erlassene Gesetze auf den Einzelfall anwenden, indem sie rechtskräftige Urteile sprechen.
Arbeit und Ausbildung eines Richters
Die Rechtsanwendung ist somit Kern der richterlichen Arbeit. Dabei sind Richter, wie von dem Gebot der Gewaltenteilung verlangt, unabhängig. In ihrer Entscheidungsfindung sind sie allein dem Gesetz unterworfen und sonst niemanden, so steht es in Artikel 97 des Grundgesetzes. Der Rechtssicherheit halber erfährt die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung eine Einschränkung, wenn auch nur eine mittelbare. Beispielsweise wird ein Richter an einem Amtsgericht nicht anders urteilen, als andere Gerichte in ähnlichen Fällen es schon seit Jahrzehnten tun.
Denn spätestens in der nächsten Instanz an Landgerichten bzw. an hohen Bundesgerichten wie dem Bundesgerichtshof wird das Urteil aufgehoben und entsprechend der gängigen Rechtsprechung angepasst. Um erst einmal Richter zu werden, bedarf es einer universitären Ausbildung, an der eine zweijährige, praktische Referendariatszeit anschließt. In dieser Zeit durchläuft der Referendar gerichtliche, staatsanwaltliche und rechtsanwaltliche Stationen, um erste praktische Erfahrungen sammeln zu können. Sowohl der universitäre als auch der praktische Abschnitt enden jeweils mit Staatsexamina, die aus einer Vielzahl an fünfstündigen Klausuren bestehen.