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Keine Frage – Umschulungen können immer mal wieder nötig werden: Dies kann infolge schlechter Arbeitsmarktlage oder gesundheitlicher Gründe erzwungenermaßen der Fall sein. Genauso kann jemand auch auf freiwilliger Basis eine Umschulung anstreben, weil er beispielsweise in seinem aktuellen Beruf keine Weiterentwicklungsmöglichkeiten mehr hat. Eine Umschulung ist eine berufsbildende Maßnahme, welche dem deutschen Berufsbildungsgesetz unterliegt – sie soll den Teilnehmern eine spezifische Qualifikation für eine neue, möglichst zukunftsweisende Berufstätigkeit bieten. Im Prinzip geht es darum, Personen, welche schon berufstätig sind beziehungsweise waren, durch eine weitere fundierte Ausbildung zu beruflichem Auskommen, Weiterkommen & Co. zu verhelfen. Dabei ist zu beachten, dass Umschulungen nicht mit Weiterbildungen beziehungsweise Fortbildungen gleichzusetzen sind. Bei letzteren geht es um den Ausbau bereits vorhandener Kenntnisse – sie fungieren somit als Fortsetzung der schon abgeschlossenen Ausbildung. Demgegenüber ist dies bei einer Umschulung nicht der Fall, weil dem Umschüler ein absolut neues Tätigkeitsfeld mit entsprechenden Möglichkeiten eröffnet werden soll.
Wer eine Umschulung anstrebt, hat die Möglichkeit, zum Zweck der Berufsfindung eine entsprechende Beratung beim Arbeitsamt ohne weiteres in Anspruch zu nehmen. In diesem Kontext lassen sich auch etwaige Fragen zur Finanzierung klären. Prinzipiell erscheint es ratsam, sich bereits im Vorfeld selbst schlau zu machen. Dazu gehört die Recherche nach geeigneten Umschulungen, um so individuelle Wünsche beim Arbeitsamt nennen zu können, die dann im Förderantrag berücksichtigt werden. Spätestens bei Vorliegen der schriftlichen Zusage sollte der jeweilige Träger kontaktiert werden, um rechtzeitig einen Platz in der avisierten Umschulungsmaßnahme zu ergattern. Da nicht wenige Umschulungen dual konzipiert sind, sollte nicht vergessen werden, sich außerdem um einen Praxisträger zu bemühen.
Kosten einer Umschulung
Natürlich sollten die Kosten einer Umschulung nicht aus dem Blick geraten – es liegt in der Natur der Sache, dass private Bildungsträger keine Wohlfahrtsvereine sind: Die erhobenen Gebühren erweisen sich als nicht unwesentlich – sie sind prinzipiell vom Lehrgangsteilnehmer zu tragen. Eine Umschulung kann durchaus mehrere Tausend Euro kosten – eine solche Summe können in der Regel die meisten Aspiranten nicht aus eigener Tasche bezahlen. Gerade wenn eine Umschulung das Ende einer Arbeitslosigkeit einläuten soll, sind im Normalfall keine finanziellen Reserven vorhanden, welche zur Finanzierung der Umschulungskosten eingesetzt werden könnten. Wer also bezahlt die Umschulung? Ist eine Umschulung angezeigt, beispielsweise weil es aufgrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, dem ursprünglichen Beruf nachzugehen, muss diese im Normalfall nicht privat finanziert werden. Gleichwohl müssen sich angehende Umschüler aktiv um eine Sicherstellung der Finanzierung bemühen – sie sollten sich an die Arbeitsagentur beziehungsweise Rentenversicherung wenden. Wer konkret zuständig ist, muss im Einzelfall geprüft und in Erfahrung gebracht werden.
Förderung bei Umschulung
Grundsätzlich gilt: Hat sich das Arbeitsamt beziehungsweise die Agentur für Arbeit zu einer Übernahme der Kosten bereit erklärt, dann erfolgt die Bewilligung der Umschulung via Bildungsgutschein. Welche Leistungen übernimmt das Arbeitsamt, wie sieht es mit Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft, Kinderbetreuungskosten sowie den Kosten für den Lebensunterhalt aus? In puncto Lehrgangskosten ist der Antragsteller in der Regel auf der sicheren Seite: Ist die Umschulungsmaßnahme genehmigt, übernimmt das Arbeitsamt via Bildungsgutschein alle Kosten für die Umschulung.
Hinsichtlich der Fahrtkosten gilt grundsätzlich, dass die Teilnehmer Anrecht auf Erstattung haben. Je nach Einzelfall werden auch die Kosten für eine auswärtige Unterbringung vom Arbeitsamt getragen. In Bezug auf etwaige Kinderbetreuungskosten zahlt das Arbeitsamt bei Vorliegen der Voraussetzungen monatlich einen fixen Betrag.
Was die Finanzierung des Lebensunterhalts betrifft, so gilt generell, dass die Teilnehmer während der Umschulungsmaßnahme weiterhin das Arbeitslosengeld ausbezahlt bekommen. Hinzu kommen einige Sonderregelungen. Am Ende lässt sich so beruflich wieder Fuß fassen.