Verkehrspilot

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Der Verkehrspilot hat seinen Arbeitsplatz im Cockpit eines Passagier- oder Frachtflugzeuges. Seine Tätigkeit erfordert sowohl ein fundiertes technisches Verständnis als auch ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein für Passagiere und Fracht an Bord des Luftfahrzeugs. Zudem ist ein sehr guter gesundheitlicher Zustand für diesen Beruf unabdingbar.

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist für die reine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer kein bestimmter Schulabschluss notwendig. Lediglich der Nachweis über ausreichendes Fachwissen in Mathematik, Englisch und Physik muss erbracht werden. Allerdings wird von vielen Flugschulen mindestens ein Fachabitur und von einigen sogar ein Abitur gefordert.

Neben der fachlichen Eignung muss auch die medizinische Flugtauglichkeit unbedingt gewährleistet sein, damit die Pilotenlizenz gültig ist. Das Deutsche Luft- und Raumfahrtinstitut (DLR) bietet gegen Entgelt eine medizinische Erstuntersuchung an und stellt auch das entsprechende Zeugnis aus. Die Tauglichkeit wird dann regelmäßig erneuert.

Die Ausbildung

Die klassische Verkehrspilotenausbildung dauert in der Regel 18 bis 24 Monate. Den ersten Abschnitt des Flugtrainings bildet die Privatpilotenlizenz (PPL), welche aus Theorie und Praxis besteht. Die Prüfungen erfolgen dann bei der Bezirksregierung des jeweiligen Bundeslandes.

Nach Erbringung der entsprechenden Prüfungsleistungen beginnt eine ca. sechs- bis achtmonatige Theoriephase mit einer dreitägigen Theorieprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt. Es muss das ATPL*-Fachwissen in zwölf Fächern nachgewiesen werden.

Zur Erlangung der Berufspilotenlizenz, die CPL (Commercial Pilot Licence), erfolgt dann eine längere Praxisphase, in der Flugstunden nach Sicht- und Instrumentenflugregeln durchgeführt werden müssen. Dieser letzte Abschnitt erfordert eine praktische Prüfung unter Aufsicht eines Prüfers, der vom Luftfahrt-Bundesamt zugeteilt wird.

Für eine Beschäftigung auf einem größeren Passagier- oder Frachtflugzeug in einem Luftfahrtunternehmen ist noch eine individuelle Musterberechtigung für ein konkretes Luftfahrzeug notwendig. Da die Flugzeugmodelle der verschiedenen Hersteller sich zu sehr unterscheiden, muss ein angehender Verkehrsflugzeugführer eine typ-spezifische Musterberechtigung in Form einer aufbauenden Ausbildung absolvieren. Die Musterberechtigung ist für ein einziges Flugmuster gültig.

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Studium

Für die Tätigkeit als Verkehrsflugzeugführer ist prinzipiell kein Studium erforderlich. Allerdings gibt es verschiede Studienangebote, die ein naturwissenschaftliches oder wirtschaftliches Studium mit einer Flugausbildung kombinieren. Die Idee hinter den akademischen Programmen ist einerseits die Erlangung eines zweiten Berufes für den Fall, dass die Lizenz eines Tages entzogen wird. Andererseits wird angehenden Berufspiloten aufgrund der zusätzlichen Qualifikation mehr Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt versprochen. Da die Studienprogramme den Schwerpunkt auf die Luftfahrt legen (Luft- und Raumfahrt, Luftfahrtmanagement, etc.), sind in einer Fluggesellschaft auch andere Tätigkeiten außerhalb des Cockpits denkbar.

Ausbildungskosten

Da die Berufsausbildung nicht staatlich gefördert wird, müssen die Kosten meist privat kompensiert werden. Der Aufwand dafür ist auch im Falle eines Studiums gleichbleibend. Zusätzlich müssen in diesem Fall aber Studiengebühren und/oder –Beiträge an die Hochschule geleistet werden.

Einige große Fluggesellschaften bieten besonders geeigneten Kandidaten oft ein zinsfreies Darlehen für die Finanzierung der Flugausbildung an. Die Rückzahlung in Raten ist ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu leisten.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Nach Erwerb der Lizenz stehen Berufspiloten verschiedene Möglichkeiten offen. Im Regelfall wird eine Musterberechtigung für ein Passagier- oder Frachtflugzeug absolviert. Dabei kann das betreffende Muster, für das die Berechtigung erworben wird, sowohl mit Propellern als auch mit Turbinen ausgestattet sein. Ferner kann im Rahmen eines Fluglehrerlehrgangs die Lehrberechtigung erlangt werden. Damit kann der Pilot als Fluglehrer gewerblich neue Piloten ausbilden.

Neben der Beschäftigung im Cockpit haben Verkehrsflugzeugführer auch andere Einsatzmöglichkeiten außerhalb des Cockpits – am Boden. Beispielsweise kann ein Pilot nach einem entsprechenden Lehrgang als Flugdienstberater oder Flugplaner arbeiten. Ferner ist es mit genügend Erfahrung auch möglich als Simulator-Fluglehrer in der Ausbildung von Verkehrspiloten tätig zu werden.

Tätigkeit des Verkehrsflugzeugführers

Die Arbeit eines Verkehrsflugzeugführers beginnt bereits viele Stunden vor dem eigentlich geplanten Flug. Der Flug muss gründlich vorbereitet werden, damit eine adäquate Zeit-, Treibstoff- und Wetterplanung durchgeführt werden kann. Außerdem muss der angeflogene Flughafen hinsichtlich der geographischen sowie flugbetrieblichen Gegebenheiten gut studiert werden.

Bei den meisten Fluggesellschaften wird der überwiegende Teil dieser Vorbereitung und Planung durch speziell ausgebildete Angestellte erledigt. Der verantwortliche Flugzeugführer ist in diesem Fall verpflichtet ein detailliertes Briefing mit diesem Personal durchführen, damit alle Details und mögliche Risiken zum bevorstehenden Flug bekannt sind.

Außerdem ist vor jedem Flug, trotz regelmäßiger Wartungsmaßnahmen, zusätzlich eine gründliche Begutachtung des Luftfahrzeugs durch den Piloten erforderlich.
Üblicherweise beginnt ein junger Verkehrspilot seine Karriere auf der Kurzstrecke. Erfahrene Piloten werden auf der Langstrecke bevorzugt.

Risiken

Das größte Risiko für einen Verkehrsflugzeugführer, der auf einem Turbinenflugzeug tätig ist, ist die Strahlenbelastung, die mit der Höhe zunimmt. Eine weitere gesundheitliche Belastung stellen die unregelmäßigen Dienstzeiten dar.

*ATPL: Airline Transport Pilot Licence