Dolmetcher

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Berufsbild

Die Berufsbezeichnung Dolmetscher ist in Deutschland nicht vom Gesetz geschützt. Somit kann der Beruf auch ohne eine vorherige Ausbildung oder ohne ein Studium ausgeführt werden. Bezeichnungen wie staatlich geprüfter Dolmetscher oder Diplom-Dolmetscher dürfen hingegen nur geführt werden, wenn vorher ein entsprechender Abschluss erworben wurde. Um staatlich geprüfter Dolmetscher zu werden, muss eine Ausbildung an einer Fachakademie nachgewiesen werden. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre und muss eigenständig finanziert werden. Zu den Ausbildungsinhalten gehören der sichere Umgang mit Fremdsprache und Muttersprache, der Erwerb von Kenntnissen der kulturellen Besonderheiten anderer Kulturkreise und das Erlernen von Fähigkeiten, die es dem Dolmetscher ermöglichen, auch Fachtexte zielgruppengerecht und zweckgerichtet zu übertragen. Auch der Umgang mit fachlichen, technischen und sprachlichen Hilfsmitteln wird in der Fachschule erprobt. An der Universität können Studiengänge wie Dolmetschwissenschaften, Bachelor Sprache oder Master Translation belegt werden. Während die Bachelorstudiengänge in der Regel sechs Semester dauern, kann der Abschluss in den Masterstudiengängen innerhalb von vier Semestern erworben werden. Im Studium können meist verschiedene Schwerpunkte gewählt werden. Dazu gehören Fachdolmetschen, Konsekutiv- und Simultandolmetschen oder Translationswissenschaften und Translationsdidaktik.
Die staatliche Prüfung kann auch bei Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen, Fachkenntnissen und dreijähriger Berufspraxis durchgeführt werden.

Der Hochschulabschluss und / oder die erfolgreich absolvierte staatliche Prüfung können als Basis für eine Beeidigung vor Gericht dienen. Zur Beeidigung müssen die Dolmetscher vor dem Landgericht oder vor dem Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid ablegen. Die Dolmetscher haben eine persönliche Befähigung und besondere fachliche Eignung nachgewiesen und werden beispielsweise in Gerichtsprozessen eingesetzt.

Dolmetscher arbeiten in Übersetzungsbüros, bei Dolmetscherdiensten oder in größeren Wirtschaftsbetrieben. Auch bei EU-Institutionen, beispielsweise bei der EU-Kommission oder im EU-Parlament, sind Dolmetscher beschäftigt. Ebenso können sie bei den Behörden des Bundes oder des Landes arbeiten. Dolmetscheinsätze sind aber nicht nur bei Ämtern und Behörden, sondern häufig auch im medizinischen Bereich, in der Psychotherapie, bei Betriebsversammlungen oder Dienstbesprechungen, bei Verkaufsgesprächen, bei Elternvereinssitzungen, auf Taufen oder Hochzeiten oder bei Bewerbungsgesprächen gefordert.