Wann eine Prüfungsanfechtung in der Berufsausbildung sinnvoll ist

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Wer im Verlauf der Ausbildung eine schlechte Note erhält oder durch eine Prüfung fällt, kann sich gegen dieses Ergebnis wehren. Besteht der Verdacht, dass die Benotung ungerecht ausgefallen ist, lässt sich diese Prüfung anfechten. Besonders wenn die Bewertung in die Abschlussnote einfließt, ist eine Anfechtung empfehlenswert. Dabei gibt es einige Aspekte zu beachten, wann sich solch ein Verfahren in der Berufsausbildung lohnt und unter welchen Umständen es am meisten Erfolg verspricht.

Die richtige Vorgehensweise

Sollte der Auszubildende eine Prüfung nicht bestehen, erhält er zusätzlich zu dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung. Diese enthält eine Erläuterung dazu, wie der förmliche Widerspruch abläuft. Daraufhin bleibt einen Monat Zeit, um ein Widerspruchsschreiben zu verfassen. Es empfiehlt sich hierzu zusätzlich, einen Antrag auf Akteneinsicht einzulegen. Darin schreibt der Betroffene oder sein Anwalt möglichst objektiv, wieso die Bewertung der Prüfung fehlerhaft oder ungerecht sei.

Führt der Prüfer die Rechtsbehelfsbelehrung nicht ordnungsgemäß durch oder vergisst sie, so verlängert sich die Widerspruchsfrist auf bis zu ein Jahr.

Wann sich die Anfechtung lohnt

Grundsätzlich ist es möglich, bei jeglicher Art von Prüfungsentscheidung zu klagen, solange diese vom Staat oder anderen Trägern hoheitlicher Gewalt stammt. Die Bewertung einer Prüfung infrage zu stellen, ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Note für den weiteren beruflichen Werdegang von großer Bedeutung ist. Sollte eine Korrektur fehlerhaft sein und die Bewertung deshalb schlechter ausfallen, ist zunächst ein Gespräch mit dem Prüfer der erste Schritt, um eventuelle Fehler zu korrigieren.

Folgende Punkte sind unter anderem valide Gründe für eine Prüfungsanfechtung:

  • Unzulässiger/unzureichender Prüfungsstoff
  • Unzumutbare physische Beeinträchtigung während der Prüfung
  • Mängel am Prüfer
  • Eigene Prüfungsunfähigkeit
  • Verstoße gegen das Willkürverbot

Für ein erfolgreiches Verfahren ist es sinnvoll, im Bereich der Prüfungsanfechtung geübte Anwälte einzuschalten. Der Erfolg beim Kampf um eine bessere Note ist meist von der richtigen Wortwahl abhängig. Ein erfahrener Jurist kann mit den fachlichen Qualifikationen und dem nötigen Abstand zur Prüfungsleistung die Chancen auf das gewünschte Ergebnis vergrößern.

Das Verfahren nach dem Widerspruch

Sendet der Auszubildende einen Widerspruch gegen die bestehende Bewertung, bleibt dem Prüfer zunächst die Option, die Korrektur zu überdenken. Bleibt es hier bei dem gleichen Ergebnis, findet der Fall Anklang vor dem Prüfungsamt.

Entdeckt dieses hierbei einen tatsächlichen Fehler, nimmt das Amt eine Korrektur vor und berechnet anschließend die Note neu. Besteht jedoch der Verdacht auf einen Verfahrensfehler, gelangt der Fall an den Prüfungsausschuss, der schließlich eine neue Prüfung ansetzt.

Lehnt ein Prüfer den Widerspruch ab, so besteht die Möglichkeit vor einem Verwaltungsgericht die Entscheidung anzuklagen. Aufgrund der Kosten und des Aufwands sollte der Klagende bereits zuvor die Erfolgsaussichten überprüfen.

Kosten eines Verfahrens

Das Widerspruchsverfahren an sich kostet nichts, solange der Prüfling erfolgreich hervorgeht. Verliert er den Fall, kommt es jedoch je nach Bundesland zu Gebühren von bis zu 100 Euro.

Gelangt die Anfechtung bis zum Gerichtssaal muss der Betroffene hohe Kosten tragen. Einerseits ist das Honorar des Rechtsanwalts ein Faktor, der mehrere Hundert bis Tausend Euro betragen kann. Daneben gibt es noch die Gerichtskosten, die die jeweils verlierende Partei tragen muss.

Variierende Erfolgschancen

Ob ein Verfahren zu Gunsten des Prüflings ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall und weiteren Faktoren ab. So sind jene Widersprüche, die auch Verfahrensfehler basieren, erfolgsversprechender. Im Vergleich dazu sind die Aussichten für einen Bewertungsfehler geringer. Deshalb ist es wichtig, den Prüfer durch die richtige Wortwahl und dem Aufzeigen gewichtiger Argumente zu einer Revision der Bewertung zu bewegen.

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr – es erfolgt und wird keine Rechtsberatung betrieben – bitte wenden Sie sich für verbindliche Aussagen und Angaben an entsprechende Fachkräfte Ihres Vertrauens.