Zu den Tätigkeiten eines Zimmerers zählt vor allem das Erstellen von Holzkonstruktionen und -bauten. Zu diesen Holzkonstruktionen zählen beispielsweise Holzhäuser oder Dachstühle, aber auch Innenausbauten. Ein Zimmerer ist außerdem in der Lage, Fachwerkkonstruktionen oder Fertighäuser zu errichten, Treppen zu bauen oder Betonschalungen aus Holz anzufertigen.
Neben Holz können allerdings auch weitere Werkstoffe bearbeitet werden. Arbeitsinstrumente eines Zimmerers sind beispielsweise Hobel und Sägen, Nagelschussgeräte oder Bohrmaschinen.
Zu den Aufgaben eines Zimmerers zählt je nach Tätigkeitsbereich außerdem das Sanieren historischer Gebäude oder das Renovieren von Inneneinrichtungen, die aus Holz gefertigt sind.
Beschäftigt sind Zimmerer häufig in Zimmereibetrieben. Außerdem sind die Facharbeiter aber auch in Holzbaubetrieben oder im Hochbau zu finden. Zimmerer, die an Baustellen beschäftigt sind, haben unter anderem die Aufgabe, Holzteile auf der Grundlage eines Bauplans zu montieren.
Ausbildung zum Zimmerer:
Die Ausbildung zum Zimmerer beruht innerhalb Deutschlands auf den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Das Absolvieren einer entsprechenden Ausbildung ist sowohl im Handwerk als auch in der Industrie möglich.
Das erste Ausbildungsjahr wird auch als Jahr der beruflichen Grundbildung bezeichnet. Auszubildende werden während dieses Jahres unter anderem damit vertraut gemacht, welche verschiedenen Baugeräte und -maschinen sowie Werkzeuge es gibt und wie diese funktionieren. Außerdem lernen Auszubildende, worauf beim Anfertigen und Lesen von Skizzen zu achten ist und was berücksichtigt werden muss, wenn Mörtel- oder Betonmischungen sowie Wandputz hergestellt werden. Schließlich erlernen die künftigen Zimmerer das Erstellen von Baugruben und Schalungen.
Während des zweiten Ausbildungsjahrs findet die sogenannte berufliche Fachbildung statt. Im Rahmen dieses Jahres wird unter anderem informiert über Ausbaustoffe und -materialien sowie über Dämm- und Sperrstoffe, die gegen Kälte, Feuchtigkeit oder Schall eingesetzt werden können. Auch das Berechnen von Baustoffbedarf wird übermittelt. Im dritten Ausbildungsjahr erlernen die Auszubildenden dann das Herstellen von Dach- und Deckenkonstruktionen, das Aufstellen von Gerüsten und das Aufschnüren von Knotenpunkten. Informiert wird außerdem über verschiedene Schalungsregeln.
Um zur Abschlussprüfung (in der Industrie) beziehungsweise zur Gesellenprüfung (im Handwerk) zugelassen zu werden, ist unter anderem eine Zwischenprüfung erfolgreich zu absolvieren. Die Abschluss-/Gesellenprüfung umfasst schließlich einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Schriftlich geprüfte Fachgebiete sind die Gebiete Wirtschafts- und Sozialkunde, Bauteile und Holzkonstruktionen.